Kritik an Entwurf für Hartz-IV-Sätze

Paritätischer Wohlfahrtsverband und FDP sind unzufrieden

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat der Bundesregierung „unverschämtes Kleinrechnen“ der Hartz-IV-Regelsätze vorgeworfen. In dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuermittlung der Regelsätze würden Fehler und Schwächen der bisherigen Methodik fort- und festgeschrieben, kritisierte der Sozialverband am Mittwoch.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, kritisierte, die ab 2021 vorgesehenen Leistungen seien „lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht“. Er fügte hinzu: „Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben, ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch.“

Wenn die Bundesregierung das von ihr selbst gewählte Statistikmodell „konsequent und methodisch sauber anwenden würde, müsste der Regelsatz nicht bei 439 Euro, sondern bei über 600 Euro liegen“, so Schneider. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, die noch einmal deutlich niedriger liegen, entbehrten jeglicher seriösen statistischen Grundlage.

Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober erklärte, Heil habe „die Chance zu einer echten Generalrevision des Hartz-IV-Systems verpasst“. Nach über 15 Jahren Hartz IV müsse „allen klar sein, dass das eigentliche Problem nicht die Leistungshöhe ist“. Um Menschen aus der Armut zu holen, müssten die Zuverdienstgrenzen erhöht werden.

Der aktuelle Entwurf für die Hartz-IV-Sätze im kommenden Jahr aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, den Regelbedarf nach dem bisher geltenden Verfahren zu ermitteln. Dieses Verfahren sei vom Bundesverfassungsgericht eingehend geprüft und 2014 in einem Beschluss „grundsätzlich als verfassungsgemäß beurteilt“ worden. Allerdings werden bei den Verbrauchsausgaben erstmals die Kosten für die Handynutzung berücksichtigt. Heils Referentenentwurf sieht eine Anhebung des Regelsatzes für Alleinstehende um 7 Euro auf 439 Euro vor.

Die Sätze werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise für bestimmte Waren und Dienstleistungen sowie der Lohnentwicklung festgelegt. (afp)