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corona in hamburg„Soziale Auswirkungen nicht im Blick“

privat

David Stoop 35, ist haushaltspolitischerSprecher der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft.

Interview Pascal Patrick Pfaff

taz: Herr Stoop, warum sind die zum Pandemieschutz verhängten Bußgelder sozial ungerecht?

David Stoop: Das Gewicht bei den Bußgeldern liegt eindeutig auf den Privatpersonen. Das ist unsozial, weil die Bußgelder pauschal verhängt werden – ohne Ansehung der Einkommen betreffender Personen. Wenn ein*e Minijobber*in wegen eines Verstoßes gegen die Abstandsregeln 150 Euro zahlen muss, dann ist das sehr viel Geld. Bei einem Einkommensmillionär fällt das kaum ins Gewicht.

Gegen welche Gruppen wurden denn die Bußgeldbescheide ausgesprochen?

Wir haben mehrere Anfragen an den Senat gestellt, doch dies wurde offenbar nicht erhoben – weder die sozialen Hintergründe der Personen noch die Frage, in welchen Stadtteilen die Strafgelder verordnet wurden. Das ist ein mangelhaftes Monitoring, denn es zeigt, dass die sozialen Auswirkungen der Bußgelder vom Senat nicht in den Blick genommen werden.

Wie steht es um größere Firmen?

Es wird Inhalt einer Anfrage an den Senat sein, wie sich die Strafgelder zwischen größeren und kleineren Unternehmen verteilen. Es gibt nur wenige Strafen aus dem Bußgeldkatalog für den gewerblichen Bereich – meistens sind es Gaststätten.

Wo sehen Sie im Gewerbe noch ungeahndete Verstöße?

Manche Fleischbetriebe in Schleswig-Holstein haben den Infektionsschutz nicht im ausreichenden Maße beachtet. Wir haben bisher aber noch keinen Überblick, inwiefern bereits Infektionsschutzkontrollen in unterschiedlich großen Hamburger Betrieben stattgefunden haben. Unsere Konzentration lag bisher auf dem Bußgeldkatalog. Da ging es zum Teil um Gaststätten und Prostitution. Die Anzahl der bestraften Fälle ist dort aber niedrig; außerdem gibt es eine Diskrepanz zwischen den erzielten Einnahmen und den eigentlich vorgesehenen Regelsätzen.

Was müsste sich in Hamburg ändern?

Man könnte weitere Betriebsprüfer*innen einstellen. Die sollen aber nicht nur in den Gaststätten und dem Prostitutionsgewerbe unterwegs sein, sondern auch dort, wo Betriebe nicht so sehr in der Öffentlichkeit stehen. Zum Beispiel könnte man in der Industrie und Logistik schauen, ob hier der Infektionsschutz eingehalten wird. Es bringt nämlich nichts, einen Mindestabstand in der Öffentlichkeit durchzusetzen, während die Leute in der Fabrik eng auf eng stehen müssen.

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