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Fahnder wollen Chats lesen können

Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes in Niedersachsen beklagen Polizei und Justiz praktische Mängel

Obwohl das vor einem Jahr nach langem Tauziehen beschlossene neue niedersächsische Polizeigesetz den Ermittlern mehr Kompetenzen einräumt, beklagen Polizei und Justiz in der Praxis weiterhin Mängel. So sei die Online-Durchsuchung nun zwar gesetzlich zulässig, den Fahndern fehlten aber weiter die technischen Möglichkeiten dazu sowie zum Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation. Bei der Telekommunikationsüberwachung darf die Polizei mehr als früher, scheitert nach eigenen Angaben aber an der Mithilfe von Anbietern.

Kritik kommt von der Generalstaatsanwaltschaft Celle mit ihren Zentralstellen für organisierte Kriminalität und Korruption sowie für Terrorismusbekämpfung. Defizite bei der praktischen Umsetzung der Gesetzesregelungen gebe es bei Online-Durchsuchungen, beklagt die Behörde.

Für eine effektive Strafverfolgung benötigten die Behörden an die technische Entwicklung angepasste Regelungen, die einen Zugriff auf eine verschlüsselte anonymisierte Kommunikation erlaubten, betonte die Generalstaatsanwaltschaft. „Dies ist kein Ruf nach einem Mehr an Eingriffsmöglichkeiten, sondern lediglich der Appell an die politisch Verantwortlichen, es den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, auch künftig die bereits heute gegebenen gesetzlichen Ermittlungsmethoden so einsetzen zu können, dass eine wirksame Strafverfolgung noch möglich ist“, erläutert der Sprecher. Konkret heißt das, dass die Fahnder Chats mitlesen oder Telefonate abhören können wollen.

Das Landeskriminalamt pocht weiter auf eine Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern zum unverschlüsselten Übermitteln von Inhalten, außerdem müssten Standortinformationen von Handynutzern durchgängig verfügbar sein. Provider müssten zudem zur Mitwirkung bei polizeilichen Maßnahmen verpflichtet werden, erneuerte das LKA eine bereits vor Monaten erhobene Forderung. (dpa)

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