Pressefreiheit in Myanmar: Als Terrorist angeklagt

Myanmars mächtiges Militär rächt sich für ein Interview mit einem Rebellensprecher. Dem Chefredakteur der Newsseite droht lebenslänglich.

Ein Mann mit Mundschutz wird von Polizisten eskortiert

Ko Nay Lin, Chefredakteur der Voice of Myanmar, am Dienstag vor Gericht in Mandalay Foto: reuters

BERLIN taz | Die Polizei in Myanmars zweitgrößter Stadt Mandalay hat am Montag den Chefredakteur Ko Nay Lin von der englisch- und birmesischsprachigen Nachrichtenwebseite Voice of Myanmar (VOM) festgenommen. Laut der Webseite der früheren Exilzeitschrift Irrawaddy hatte der Journalist am 27. März ein Interview mit dem Sprecher der ethnischen Rebellengruppe Arakan Army (AA) veröffentlicht.

Diese kämpft im Westen des südostasiatischen Landes an der Grenze zu Bangladesch für einen eigenen Staat und wurde von der Regierung am 23. März als Terrororganisation eingestuft.

Das Interview mit dem AA-Sprecher wird von den Behörden als Verstoß gegen das Anti-Terrorismus-Gesetz gewertet. Darauf steht eine Haftstrafe zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. Am Dienstag wurde Ko Nay Lin formal angeklagt, die erste Anhörung in seinem Fall soll bereits am 9. April stattfinden. Seit seiner Festnahme ist die VOM-Webseite blockiert.

Die internationale Organisation Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) fordert die umgehende Freilassung von Ko Nay Lin. „Über bewaffnete Konflikte zu berichten heißt nicht selbst ein Terrorist zu sein. Es gibt keine Rechtfertigung für die Drohung mit lebenslanger Haft,“ erklärte CPJ-Südostasienvertreter Shawn Crispin. Myanmar müsse seine Angriffe auf Journalisten beenden.

Nationaler Presserat protestiert

Phil Robertson von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bezeichnet die Anklage als absurd. Es gehe Myanmars mächtigem Militär allein darum, dass es in dem bewaffneten Konflikt keine Berichte gibt, die es nicht kontrollieren kann.

Auch Myanmars Presserat protestiert gegen die Festnahme. Es sei die Pflicht eines Journalisten neutral zu berichten und deshalb bei einem Konflikt mit beiden Seiten zu sprechen, erklärte Ko Kyaw Swa Min. Und wenn es schon zu einer Anklage käme, sei das Mediengesetz und nicht das Anti-Terrorismus-Gesetz anzuwenden.

Bereits Mitte März war mit U Ye Ni ein Reporter der birmessichsprachigen Webseite des früheren Exilorgans Irrawaddy angeklagt worden. Er hatte im April letzten Jahres über einen bewaffneten Zusammenstoß zwischen der Arakan Army und dem birmesischen Militär in der Stadt Mrauk-U berichtet. Ihm wird ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vorgeworfen. Es drohen zwei Jahre Haft und eine saftige Geldstrafe.

Arakan, heute Rakhine genannt, war bis zur Eroberung durch die Birmanen 1784 ein unabhängiges Königreich gewesen. Später wurde es ein Teil von Britisch-Indien. In Myanmar kämpfen heute mehrere ethnische Gruppen um Autonomie oder eine Abspaltung.

Pressefreiheit: Platz 138

In Rakhine hat der aktuelle Konflikt mit der buddhistischen AA in den letzten Jahren zur Flucht von mehreren zehntausende Menschen geführt. Zudem hat das birmesische Militär von dort rund eine Million Menschen der muslimischen Volksgruppe der Rohingya gewaltsam nach Bangladesch getrieben.

In Myanmar ist das Militär weiterhin die entscheidende Macht. Die frühere Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi führt zwar de-facto die Regierung. Die birmesische Nationalistin ist formal Staatsrätin, aber hat es vor allem bisher noch nie gewagt, die Medien gegenüber dem Militär in Schutz zu nehmen.

In der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen nimmt Myanmar den 138. Rang von 180 Nationen ein.

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