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Nothilfe gegen Corona-Insolvenz

Der Senat will nach Größe gestaffelte Zuschüsse für kleine Unternehmen und Selbstständige beschließen

Von Gernot Knödler

Weil er ihnen in der Corona-Krise das Geschäft kaputt macht, will der Senat besonders kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen und dem Sport unter die Arme greifen. Existenzbedrohte können Hilfen zwischen 2.500 Euro für Solo-Selbstständige und 25.000 Euro für ein Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern beantragen. Die Zuschüsse sollen „schnell und unbürokratisch“ gewährt werden.

Wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte, soll dieser Hamburger Schutzschirm die bereits beschlossenen Hilfen des Bundes ergänzen. Dieser ist etwa bereit, Steuerforderungen zu stunden und Kurzarbeitergeld zu zahlen. Vom Senat kommt jetzt ein Zehn-Punkte-Programm hinzu:

Es reicht von zusätzlichen Millionen zur Corona-Bekämpfung­ über die Stützung von Theatern und Museen, die wegen der Seuche­ schließen mussten, bis zum Ausbau der Förderprogramme und Bürgschaften, bis hin dazu, dass die Stadt ihre Rechnungen sofort bezahlt. Gewerbemietern städtischer Immobilien wird auf Antrag die Miete zinslos gestundet. Das Vergaberecht wird vereinfacht.

„Die Hilfe dieses Schutzschirms geht an diejenigen Unternehmen und Selbstständige,­ die von den Generalverfügungen des Senats betroffen sind“, sagte Dressel. Dazu gehörten Einzelhändler oder Gastronomen,­ die ihre Läden und Restaurants schließen und so auf Einnahmen verzichten müssen, bei weiter laufenden Kosten. Nicht berechtigt sind Unternehmen, die weiter arbeiten­ können wie Internet-Start-ups. Das Hilfsprogramm wurde von der CDU ebenso begrüßt­ wie von der Linken.

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