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: EU beschließt Leitlinien für Partnerschaft mit London

Die EU-Mitglieder verabschiedeten Vorgaben für die anstehenden Verhandlungenmit Großbritannien. Auch das britische Kabinett beschließt seine Eckpunkte

Das Neue

Die Europaminister der 27 EU-Mitglieder haben am Dienstag das Mandat der EU-Kommission für die anstehenden Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen mit dem Nichtmehrmitglied Großbritannien verabschiedet. Das 46-seitige Papier umfasst Handel, Wirtschaftszusammenarbeit sowie Kooperation bei Polizei, Justiz, Außen- und Sicherheitspolitik, meist in eher allgemeiner Form. Anders als vom Europaparlament gefordert verlangt das EU-Mandat zwar keine „dynamische Anpassung“ Großbritanniens an EU-Standards – also eine automatische Übernahme zukünftiger EU-Regeln. Doch sollen geltende und zukünftige EU-Regeln künftig den „Referenzpunkt“ für gemeinsame Standards bei „Staatsbeihilfen, Wettbewerb, Staatsunternehmen, Sozial- und Arbeitnehmerstandards, Umweltstandards, Klimawandel“ und „relevanten Steuerangelegenheiten“ darstellen.

Der Kontext

Großbritannien hat am 31. Januar die EU verlassen. Das vereinbarte Brexit-Abkommen legt bis Ende 2020 eine Übergangszeit fest, in der alle bestehende Regelungen weitergelten; in der Zwischenzeit sollen Regelungen für die Zukunft vereinbart werden.

Die Reaktionen

„Wir bieten eine substanzielle, ehrgeizige, ausgewogene, weitreichende Partnerschaft an“, sagte Staatssekretärin Andreja Metelko-Zgombic für den kroatischen Ratsvorsitz. Die französische Staatssekretärin Amélie de Montchalin sagte, es gehe darum, „die Interessen der Europäer zu schützen“. Der deutsche Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) sagte, ein Freihandelsabkommen könne es nur geben, wenn sichergestellt sei, dass es nicht zu „unfairen Wettbewerbsbedingungen“ zu Lasten der EU komme.

Fast zeitgleich verabschiedete auch das britische Kabinett in London sein Verhandlungsmandat. Der Ansatz werde die „wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit“ Großbritanniens wiederherstellen, sagte ein Regierungssprecher. Er basiere auf bestehenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und gleichgesinnten souveränen Staaten. Die Details sollen am Donnerstag präsentiert werden. Eine Angleichung an EU-Regelwerke lehnt London ebenso ab wie den EU-Wunsch nach unverändertem Zugang der EU-Fischereiflotten zu den britischen Fischereibeständen.

Die Konsequenz

Die Gespräche zwischen Großbritannien und der EU dürften Anfang März beginnen, unter hohem Zeitdruck. Experten sagen, ein Abkommen müsste bis Ende Oktober stehen, um bis Jahresende von beiden Seiten geprüft und dann ratifiziert zu werden. Eine Verlängerung der Übergangszeit ist zwar theoretisch möglich, müsste aber spätestens Mitte 2020 von beiden Seiten beschlossen werden. Großbritannien schließt eine Verlängerung aus und hat dies gesetzlich festgeschrieben, um Druck auf die EU aufrechtzuerhalten – und auch, um zu vermeiden, dass Großbritannien in die 2021 beginnende nächste langfristige EU-Haushaltsplanung eingebunden wird. Dominic Johnson