: Das Volk darf nicht begehren
Der Staatsgerichtshof hat geurteilt, dass das Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal unzulässig ist. Es kollidiere mit dem Bundesrecht und sei nicht mit der Bremer Landesverfassung vereinbar
VonBenno Schirrmeister
Zu Recht hat der Senat das Volksbegehren für mehr Personal in Bremer Krankenhäusern nicht zugelassen. Dafür seien „die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben“, trug Peter Sperlich, Präsident des Staatsgerichtshofs, am gestrigen Donnerstag den Tenor seines ersten Urteils (St 1/19) in dieser Funktion vor.
Grund für die Zurückweisung war nicht nur, dass die direktdemokratische Gesetzgebung auf Kollisionskurs mit dem Bundesrecht gegangen wäre: Unter Federführung des Gesundheitsministers ist ja die personelle Mindestausstattung von Kliniken geregelt, der Bund hat also von seiner „Gesetzgebungskompetenz umfassend und abschließend Gebrauch gemacht“, so das Urteil. Selbst wenn sie die nicht für ausreichend halten sollten, dürften die Länder diese gemeinsamen Normen nicht einfach durch konkurrierende Gesetze unterlaufen.
Auch an den landesrechtlichen Voraussetzungen hatte es gehapert: Der Entwurf des Pflegenotstand-Bündnisses hatte vorgesehen, dass die Gesundheitssenatorin eine ExpertInnenkommission einsetzt, „deren Aufgabe die Weiterentwicklung der Personalvorgaben“ nach Krankenhausgesetz gewesen wäre. Eine doppelt problematische Idee: Einerseits hatten die InitiatorInnen vergessen, sich über die Finanzierung der Kommission Gedanken zu machen, die ja nicht für lau tagen dürfte. „Im Antrag fehlt jede Auseinandersetzung mit den Kosten“, rügte Sperlich nun bei der Urteilsbegründung. Denn das wäre nach Bremer Landesrecht, das als eines von nur wenigen überhaupt haushaltswirksame Volksentscheide ermöglicht, zwingend notwendig gewesen.
Andererseits hatte das Bremer „Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ die Empfehlung der ExpertInnen per Gesetz als verbindlich erklären wollen: Die Senatorin hätte sie nur noch entgegennehmen und dann umsetzen oder in die Bürgerschaft einbringen dürfen.
Ein derartiges technokratisches Politikverständnis ist laut Staatsgerichtshof nicht mit der Landesverfassung zu vereinbaren. „Das Initiativrecht des Senats würde dadurch verletzt“, stellte Sperlich klar. Das Urteil erging einstimmig.
Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen