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Kumpel siegen vorerst

Teilerfolg für 13 Bergleute vor Arbeitsgericht. Mehr als 100 haben gegen ihre Kündigung geklagt. Arbeit erledigen jetzt offenbar Drittfirmen

Im Streit über die Kündigung von Bergleuten durch das Bergbauunternehmen RAG haben 13 Kumpel vor Gericht einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen erklärte am Dienstag die Kündigungen dieser 13 Bergleute des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel für unwirksam. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bleiben damit vorerst bestehen.

Die Kohleförderung war 2018 eingestellt worden. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Versuche einer außergerichtlichen Einigung waren zuvor gescheitert. Wahrscheinlich wird die RAG gegen die Urteile Berufung einlegen.

Bis zum 23. März werden in Gelsenkirchen noch weitere 124 Kündigungsschutzklagen von insgesamt vier Kammern verhandelt. Vor der Verhandlung hatten vor dem Gerichtsgebäude rund 100 Menschen gegen die Kündigungen protestiert.

Das Gericht begründete seine Entscheidung zum einen damit, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper-Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre. Die Maßnahme habe nicht nur das Bergwerk selbst, sondern auch andere RAG-Betriebe betroffen. Zum anderen sei bei der Versetzung in RAG-Betriebe eine Sozialauswahl unterblieben. Den Antrag der Kläger auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen Urteil lehnte das Gericht ab und bezeichnete dies als wirtschaftlich unzumutbar für das Unternehmen.

Er habe gegen die Kündigung geklagt, „weil noch genügend Arbeit bei der RAG vorhanden ist“, hatte der Kläger Ahmet Cöl vor Beginn der Verhandlung gesagt. Der 47-jährige Hauer, der zuletzt auf der Zeche Prosper Haniel arbeitete, hatte die Demonstration angemeldet. „An unserer Stelle werden dort jetzt Drittfirmen beschäftigt.“ Von der RAG sei ihm kein gleichwertiger Job angeboten worden. Ein Wechsel in eine Transfergesellschaft hätte eine Schlechterstellung bedeutet. Das sei für ihn nicht in Frage gekommen. Im November hatte das Gericht noch vier Klagen abgewiesen. (dpa)

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