Signal gegen Jodl-Kreuz

Bayerischer Landtagsausschuss stellt sich hinter Petition

Es passiert nicht allzu oft, dass ein Ausschuss des bayerischen Landtags eine Petition an die Staatsregierung überweist. Aber diesmal wollte sich der Innenausschuss nicht mit der Empfehlung des Innenministeriums zufrieden geben und eine Petition gegen das Ehrenkreuz für den NS-Kriegsverbrecher Alfred Jodl auf der Fraueninsel abweisen.

Einstimmig beschlossen die Abgeordneten stattdessen, die Landesregierung aufzufordern, ihren Beitrag zu leisten, dass das Kreuz auf der Fraueninsel wegkommt – oder zumindest die Inschrift, die an den Nazi erinnert. Von einem „klaren Bekenntnis, diesen Gedenkstein nicht gutzuheißen“, sprach der CSU-Abgeordnete Matthias Enghuber, und sein SPD-Kollege Stefan Schuster ergänzte: „Gedenksteine für Kriegsverbrecher sind nicht akzeptabel.“

Zum Hintergrund: Seit 1953 steht auf der Fraueninsel im Chiemsee ein Ehrenkreuz für Alfred Jodl, das dessen Witwe auf dem dortigen Friedhof errichten hat lassen. Jodl war am 1. Oktober 1946 in Nürnberg als einer der Hauptkriegsverbrecher verurteilt und zwei Wochen später durch den Strang hingerichtet worden. Sein Leichnam befindet sich freilich nicht in dem dazugehörigen Familiengrab. Er wurde verbrannt, seine Asche in einen Zufluss der Isar gestreut – weil die Alliierten verhindern wollten, dass ein Pilgerort für Nazis entsteht.

Die Petition des Münchner Aktionskünstlers Wolfram Kastner, die auch von dem Schauspieler Josef Bierbichler, der Moderatorin und Autorin Amelie Fried und der Bundestagsabgeordneten Simone Barrientos unterzeichnet wurde, ist nicht die erste in der Sache. Alle vorherigen wurden jedoch stets mit dem Hinweis ad acta gelegt, die Gemeinde werde das Grabnutzungsrecht ohnehin nicht über den Januar 2018 hinaus verlängern.

Doch es kam anders, nachdem das Verwaltungsgericht einer Klage eines Großneffen der Witwe stattgegeben hat und das Grabnutzungsrecht um 20 Jahre verlängert wurde. Nun ist offenbar selbst bei einigen CSU-Politikern die Geduld am Ende. Zuständig ist zwar nicht der Freistaat in der Angelegenheit, sondern die Gemeinde, aber den Mitgliedern des Innenausschusses war es wichtig zu zeigen, dass sie hinter dem Anliegen der Petenten stehen. Sie beschlossen daher, nach „Achtzig-drei“ zu verfahren, sprich: Sie forderten die Regierung auf, die Petition nochmals daraufhin zu überprüfen, ob dem Anliegen nicht doch Rechnung getragen werden könne. Beispielsweise durch eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung. Als Ultima Ratio könnte der Landtag das Bestattungsgesetz ändern. Dominik Baur