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Cáceres’ Mörder verurteilt

Schwere Haftstrafen für die Auftragskiller der honduranischen Umweltaktivistin Berta Cáceres. Ihre Tochter fordert Gerechtigkeit, die Drahtzieher seien frei

Über dreieinhalb Jahre nach dem Mord an der honduranischen Umweltschützerin Berta Cáceres sind vier Täter zu jeweils 50 Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei Mittäter müssen für 30 Jahre und 6 Monate in Haft, wie ein Gericht in der Hauptstadt Tegucigalpa am Montag (Ortszeit) entschied. Alle waren bereits vor einem Jahr für schuldig befunden worden, jetzt wurde das Strafmaß festgesetzt.

Cáceres war im März 2016 in ihrem Haus in der Stadt La Esperanza im Westen des mittelamerikanischen Landes erschossen worden. Die Aktivistin setzte sich für die Rechte der Lenca-Indianer ein und kämpfte gegen den Bau des Wasserkraftwerks Agua Zarca durch die Firma Desa. Für ihr Engagement war die Koordinatorin des Rats der indigenen Völker von Honduras (Copinh) mehrfach ausgezeichnet worden. Im Urteil wurde die Verantwortung durch Manager und Angestellte der Baufirma Desa an dem Verbrechen klar benannt. Unter den Verurteilten sind neben Auftragsmördern und Soldaten auch Mitarbeiter von Desa. Die vier Auftragsmörder sollen 4.000 Dollar für den Mord erhalten haben. Das Gericht verurteilte sie zu 34 Jahren Haft wegen Mordes an Cáceres und zu 16 Jahren Haft wegen versuchten Mordes am mexikanischen Aktivisten Gustavo Castro Soto, der sich zufällig im Haus von Cáceres aufgehalten hatte. Er wurde damals verletzt.

Umwelt- und MenschenrechtsaktivistInnen leben in Honduras gefährlich: Zwischen 2010 und 2017 wurden 120 von ihnen im Land ermordet.

Der Mord an Cáceres hatte weltweit Empörung ausgelöst. Nach dem Mordanschlag stellte das deutsche Unternehmen Voith seine Lieferungen für das Wasserkraftwerk ein. Über ein Joint Venture hatte Voith zusammen mit Siemens Turbinen und Generatoren im Wert von rund 8 Millionen Euro an Desa liefern sollen.

Berta Zúniga Cáceres, Tochter von Berta Caceres und aktuelle Koordinatorin des Copinh, erklärte nach dem Urteil, dass es „zwar Verurteilte, jedoch keine Gerechtigkeit gibt“. Das Urteil richte sich gegen Auftragsmörder und Mittelsmänner. „Die Strukturen und Personen, die diese Kriminellen bezahlt haben, befinden sich in Freiheit und haben die Möglichkeit, weiter straflos Verbrechen zu begehen“, sagte Zúniga. (dpa, taz)

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