Gibt's noch Ausländervereine?: Die Polizei findet's auch blöd

Ausländervereine können leichter verboten werden. Ermittel werden sie nur nach den Namen der Vorstandsmitglieder.

Schulz und Schneider? Unverdächtig Foto: dpa

Sind Sie eigentlich ein Ausländerverein?“ Eine solche Anfrage war der Kreuzberger Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant*innen (KuB) vor einiger Zeit in den Briefkasten geflattert, Absender: das Landeskriminalamt (LKA). Dass die KuB nicht unter den entsprechenden Paragrafen 14 des Vereinsgesetzes fällt, war schnell geklärt. Die Beratungsstelle ärgert sich trotzdem noch.

Auf telefonische Nachfrage habe man ihnen mitgeteilt, die Anfrage beruhe darauf, dass die Namen der Vorstandsmitglieder „fremd“ klängen. „Diese Gesetzgebung ist struktureller Rassismus. Als relativ großer Verein können wir uns dagegen wehren, aber es ist nicht klar, welche anderen Vereine das LKA noch mit ähnlichen Anfragen kontaktiert hat“, sagt ein KuB-Sprecher.

Zwar heißt es im Grundgesetz: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Und das tun sehr viele hier lebende Menschen ja auch. Allerdings nicht nur Personen, die einen deutschen Pass besitzen, und denen wollten die Gesetzgeber*innen dieses Recht einerseits nicht verwehren, aber gleichzeitig etwas genauer hinschauen. So kommt es, dass „Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer“ sind, rechtlich als „Ausländervereine“ angemeldet werden müssen – und als solche leichter verboten werden können.

883 „Ausländervereine“ in Berlin

Auch der Migrationsrat kritisiert dies als rassistische Behandlung von Migrant*innen und fordert, die Kategorie „Ausländervereine“ und deren Schlechterstellung umgehend abzuschaffen. Beim LKA sind laut Polizei 883 Berliner Vereine als „Ausländervereine“ geführt. Aber auch Polizeisprecher Thilo Cablitz hat mit dem Wort so seine Probleme: „Das ist wirklich ein miserabler Begriff, ich benutze ihn jetzt nur, weil er so im Gesetz steht“, sagt er gegenüber der taz.

Das LKA werde außerdem nur nach Hinweisen vom zuständigen Amtsgericht tätig und würde dann sehr niedrigschwellig prüfen. Wenn ein Verein auf Nachfrage erklärte, er sei kein Ausländerverein, dann genüge ihnen das in der Regel. „Wir würden eine solche Anfrage niemals mit dem Namen oder mit dem Geburtsort von Vorstands- oder Vereinsmitgliedern begründen, da sind wir höllisch vorsichtig“, sagt Cablitz.

Die KuB dagegen sieht bei solchen Nachfragen einen Zusammenhang zu der Ab­erkennung von Gemeinnützigkeit, wie zuletzt beim VVN: „Wir haben den Eindruck, dass Behörden hier versuchen, über das Vereinsrecht gegen kritische Stimmen vorzugehen.“ Denn die KuB gibt es bereits seit 36 Jahren. Nach ihren Angaben war es aber das erste Mal, dass das LKA sie gefragt hat, ob sie ein „Ausländerverein“ seien.

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