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HU schafft Parallelbeschäftigung abKein Zweitjob für HU-Studierende

HU-Studierende sollen künftig nur noch einen Job an ihrer Universität ausüben dürfen. An anderen Berliner Unis sind mehrere Tätigkeiten kein Problem.

Es gibt wieder Zoff zwischen der Humboldt-Universität und Studierenden Foto: dpa

An der Humboldt-Universität gibt es einen neuen Konflikt zwischen Universität und Studierenden. Studentische Mitarbeitende dürfen nur noch eine Tätigkeit an der HU ausüben, die Parallelbeschäftigung mit mehreren Verträgen wurde abgeschafft. Noch bestehende Verträge werden zwar eingehalten, doch die Studierenden sind verunsichert und Gewerkschaften kritisieren das in Berlin bisher beispiellose Vorgehen. Aus einer E-Mail der Personalabteilung vom 6. September geht hervor, dass eine Kombination von verschiedenen Tarifverträgen an der HU nicht mehr möglich ist. Konkret sind das der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte (TV-Stud). Letzterer ist für Hilfstätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich vorgesehen, während der TV-L für nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten in der Verwaltung oder in Bibliotheken verwendet wird.

Die Personalabteilung begründet den Schritt in der E-Mail, die der taz vorliegt, wie folgt: „Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und der Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten weisen eine völlig andere Struktur auf.“ Dies sei nach der Neuverhandlung des TV-Stud im vergangenen Jahr insbesondere in der Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zum Ausdruck gekommen. Die HU ist damit wahrscheinlich die einzige Berliner Universität, die eine Parallelbeschäftigung ausschließt. „So ein Vorgehen ist mir von anderen Universitäten nicht bekannt und ist erstmalig so an der HU aufgetaucht“, sagt Antje Thomaß, Gewerkschaftssekretärin für Forschungseinrichtungen in Berlin bei Verdi. An der TU sei eine Mehrfachbeschäftigung problemlos möglich.

Die Initiative TVLfürStudis Berlin kritisiert auch diesen Schritt. Die HU versuche sich in ihrer Argumentation auf einen Passus des TV-L zu stützen, der mehrere Tätigkeiten bei einem Arbeitgeber nur dann erlaubt, wenn sie nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen – ansonsten müssten sie als ein Arbeitsverhältnis gelten. „Es liegt aber in der Natur des TV-L, dass sich TV-Stud- und TV-L-Tätigkeiten nicht in einem solchen Sachzusammenhang befinden, da sie unterschiedliche Bereiche abdecken“, sagt eine Sprecherin zur taz. Tatsächlich steht im TV-L, dass er nicht für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte gilt. „Angesichts dessen, dass eine Doppelbeschäftigung in TV-Stud und TV-L möglich ist, sehen wir es als weiteren Versuch der HU an, die Beschäftigten zu verunsichern.“ Besonders brisant sei zudem der Zeitpunkt der Ankündigung vor dem Semesterwechsel, da am 30. September viele Verträge auslaufen würden. „Hier wird mit studentisch Beschäftigten und ihren Existenzängsten gespielt.“

Die HU weicht den Vorwürfen aus: „Ein Arbeitsvertrag an der HU wird entweder nach TV-L HU oder nach TV Stud III abgeschlossen“, sagt Pressesprecher Hans-Christoph Keller, „Nach Abschluss des TV Stud III und der damit einhergehenden veränderten Regelung erfolgt der Abschluss von Arbeitsverträgen mit einer Person an der HU entweder nach TV-L HU oder nach TV Stud III. Bestehende Verträge werden eingehalten.“ Seit Abschluss des TV Stud III habe es nur zwei Fälle gegeben, in denen eine Parallelbeschäftigung nach unterschiedlichen tariflichen Grundlagen abgelehnt wurde.

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