Kritik an Berlins Mietendeckel

Gutachter des Bundestages haben rechtliche Bedenken

Der in Berlin geplante Mietendeckel ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtlich fragwürdig. „Nach wohl herrschender Meinung wurde das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“, schreiben die Gutachter. „Die Regelungen des Mietpreisrechts sind daher grundsätzlich als abschließend anzusehen.“

„Die Möglichkeit eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sieht das BGB nicht vor“, heißt es im Gutachten. Gleichzeitig wird eingeschränkt: „Eine Zuständigkeit der Länder für ein Verbot von Mieterhöhungen könnte sich aber aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ergeben.“

In Auftrag gegeben hat das Gutachten der Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach (CSU). Dieser erklärte, der Neubau günstiger Wohnungen, Bauunterhaltung und Modernisierung würden behindert: „Das zentrale Problem sind nicht hohe Mieten, sondern zu wenig Wohnungen.“

Der von SPD, Linke und Grünen geführte Berliner Senat hatte sich in der vergangenen Woche auf Eckpunkte für einen Mietendeckel geeinigt. Damit sollen die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen. Berlin wäre das erste Bundesland mit einem Mieterhöhungsstopp. (dpa)