Eingetretene Wohnungstür

URTEIL Polizei muss nicht für Schaden zahlen

Wenn die Polizei im Einsatz die Türen eintritt, heißt das noch nicht, dass sie dafür Schadensersatz zahlen muss. Diese Erfahrung musste jetzt die stadtbekannte Familie M. machen. Im Dezember 2007 kamen zwei Einsatztrupps und durchsuchten mit zwei Durchsuchungsbeschlüssen sowie einem Haftbefehl gleich mehrere Wohnungen in einem Haus in der Humboldtstraße im Viertel. Der Eigentümer forderte nun 5.000 Euro Schadensersatz ein – und scheiterte vor der Zivilkammer des Landgerichts.

Es sei zwar ein Schaden an mehreren Türen entstanden, die Schadenshöhe sei aber „unklar“ und „widersprüchlich“ geblieben, so das Gericht, das insgesamt zwölf Zeugen dazu vernahm. Und die Aussagen der HausbewohnerInnen seien „keine ausreichende Grundlage“ für eine Schadensschätzung, sagen die RichterInnen. Die Polizei hatte ihr Vorgehen für „angemessen“ und „verhältnismäßig“ erklärt – es sei nicht erforderlich gewesen, zu klingeln und abzuwarten, bis geöffnet werde. Zudem habe die Gefahr bestanden, dass illegale Drogen vernichtet worden wären, wenn die Polizei auf den „Überraschungseffekt“ verzichtet hätte.

Das Haus war im Zusammenhang mit der Schießerei auf der Discomeile 2006 schon mehrfach Schauplatz von Polizeieinsätzen gewesen. Auch 2008 und 2009 war die Polizei mehrmals da. In einem Fall allerdings, als Beamte 2006 die Haustür „erheblich beschädigt“ hatten, musste Bremen fast 3.700 Euro Schadensersatz zahlen.  MNZ