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Mehr Mitsprache beim Tierschutz

Rot-Rot-Grün will ein Klagerecht für Verbände. Nicht alle finden das gut

Verbände und Vereine sollen in Berlin mehr Mitspracherecht beim Tierschutz bekommen. Der rot-rot-grüne Senat nahm am Dienstag in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Klagerechts zur Kenntnis, wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) danach mitteilte. Tierschutzorganisationen sollen etwa im Vorfeld einbezogen werden, wenn es um eine Genehmigung von Tierversuchen oder um die Erlaubnis, Tiere auf Messen oder in Zoohandlungen auszustellen, geht.

Auch der Klageweg soll möglich sein, wenn Behörden ihren Pflichten für den Tierschutz nicht nachkommen. Veterinärämter etwa sind dem Senator zufolge angehalten zu überprüfen, ob Tiere im Zirkus ordnungsgemäß gehalten werden.

Der Gesetzentwurf muss vom Senat noch beschlossen werden und kommt danach zur Debatte und Abstimmung ins Abgeordnetenhaus. Solche Klagerechte gibt es bereits in anderen Bundesländern.

280 Tierversuche im Jahr 2018

Von der Industrie- und Handelskammer Berlin kam Kritik. Der Geschäftsführer des Bereichs Wirtschaft und Politik, Henrik Vagt, sagte: „Die Debatte um ein Gesetz über Klagerechte von Tierschutzorganisationen führt aus Forschungs- und Unternehmenssicht in die falsche Richtung. Medizinisch relevante Entwicklungen für den Menschen könnten über Jahre hinaus durch Rechtsunsicherheit blockiert werden, ohne den bereits hohen Schutz von Versuchstieren zu verbessern.“ Auf Berlin kämen laut Vagt mit einem solchen Gesetz potenziell Wettbewerbsnachteile zu. Laut Justizsenator Behrendt sind im vergangenen Jahr von Behördenseite 280 Fälle von Tierversuchen genehmigt worden. (dpa)

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