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Von der Helmpflicht für Motor­radfahrer gibt es auch aus religiösen Gründen grundsätzlich keine Ausnahme. Das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig entschied am Donnerstag im Fall eines Turban tragenden Anhängers der Sikh-Religion, dass er nicht von dieser Pflicht befreit werden könne. Die Helmpflicht solle nämlich nicht nur den Fahrer, sondern auch andere schützen – zum Beispiel vor dem traumatisierenden Anblick nach einem Unfall ohne Helm. Das Wetter in Leipzig: turbanfreundliche 23 Grad.