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Studis, bitte melden!

Vor der Novelle des Hochschulgesetzes gibt es Streit über ein geplantes Meldegebot für Studierende

Von Daniél Kretschmar

Am Donnerstagabend sollten die Eckpunkte für ein neues Berliner Hochschulgesetz vorgestellt werden. Doch bereits vorher sorgte ein dafür vorgesehener Punkt, der in den Eckpunkten nicht einmal erwähnt wird, bei Stu­dierendenvertreter*innen für Verstimmung.

In einer Presseerklärung zum Haushalt des Senats für die kommenden zwei Jahre versteckt sich ein Vorschlag, der die Interpretation zulässt, dass Studierende gezwungen werden sollen, ihren Hauptwohnsitz in Berlin zu nehmen. Die erklärte Absicht ist, auf diese Weise die Einnahmen des Landes aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erhöhen. Es geht um immerhin einige Tausend Euro pro Jahr und Kopf.

Es geht um Einnahmen

Aus diesem Grund sollen Studierende „künftig im Rückmeldeverfahren einmalig eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen“, erklärt die Senatsverwaltung für Finanzen.

„Berlin diskutiert seit Monaten über die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes, und jetzt werden ohne jegliche Diskussion vorab und aus dem Nichts die Freizügigkeitsrechte von Studierenden infrage gestellt“, kritisiert Juliane Ziegler, Referentin für Lehre und Studium im Referent_innenrat der Humboldt-Universität, die Idee des Senats. Eine nachgeschobene Klarstellung der Wissenschaftsverwaltung geht auf diese Kritik kaum ein und betont, dass der Erstwohnsitz nur einmalig nachgewiesen werden soll, „vorzugsweise in Berlin oder auch Brandenburg“.

„Wer in Berlin studiert, hier eine Hauptwohnung und den Lebensmittelpunkt hat, sollte hier auch mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Das ist nichts Neues, sondern geltendes Bundesrecht“, erklärt der zuständige Staatssekretär Steffen Krach. João Fidalgo, Vorsitzender der Kommission für Lehre und Studium des Akademischen Senats der HU, gibt jedoch zu bedenken: „Es ist nicht Aufgabe der Hochschulen, melderechtliche Auflagen zu überprüfen.“

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