südwester: Beschränkte Informationen
Dem Journalismus ging’s schon mal besser. Dass aber der Axel-Springer-Konzern nun eine Klage gegen den Adblocker-Anbieter Eyeo beim Landgericht Hamburg damit begründet, dass durch so ein Browser-Plugin der offene Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet gefährdet sei, erscheint der südwesterin irrwitzig. Eher scheint es doch so, dass im Hause Springer selbst der Zugang zu Informationen beschränkt ist. Denn um zu verstehen, dass es mit so einem Adblocker gar nicht möglich ist, das Angebot des Verlages zu verändern, bräuchte es doch gar „nicht viel technisches Verständnis“, wundert man sich im Hause Eyeo. Die südwesterin wiederum wundert sich, dass so ein Adblocker genug journalistisches Verständnis mitbringt, auf Springer-Seiten zwischen Werbung und Infos zu unterscheiden.
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