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Nikab-Verbot: Studentin will klagen

Uni Kiel argumentiert mit offener Kommunikation, zu der Mimik gehöre. Anti-Diskriminierungsstelle schaltet sich ein

Im Streit um das Vollverschleierungs-Verbot in Lehrveranstaltungen an der Kieler Christian-Albrechts-Universität will die betroffene Studentin einem Medienbericht zufolge klagen. Sie werde „auf alle Fälle“ juristisch gegen das Verbot der Christian-Albrechts-Universität vorgehen, sagte die Frau den Kieler Nachrichten. Es hätten sich bereits mehrere Anwälte des Falls angenommen. Ein Verein, der sich für religiös Diskriminierte einsetze, unterstütze sie finanziell.

Sie halte die Argumentation der Uni-Leitung für „überzogen, symbolisch und argumentativ haltlos“, erklärte die zum Islam konvertierte Deutsche. Sie betrachte das Tragen des Nikab „als Gottesdienst, durch den ich mich Gott nähere“.

Ein Uni-Sprecher sagte auf Anfrage zu den Ankündigungen der Studentin: „Das ist ihr gutes Recht.“ Bei der Hochschule sei aber noch nichts eingegangen. Das Uni-Präsidium hatte das Verbot am 29. Januar erlassen.

Das Verbot ist auch ein Fall für Schleswig-Holsteins Anti-Diskriminierungsstelle. „Wir beschäftigen uns mit dem Verbot der Uni“, sagte ein Mitarbeiter der Bürgerbeauftragten. Die Stelle habe bereits die zuständige Vize-Präsidentin der Hochschule um eine Stellungnahme gebeten. Eine muslimische Studentin, die Nikab trage, habe sich an die Anti-Diskriminierungsstelle gewandt.

Die Hochschule hatte argumentiert, es solle dafür Sorge getragen werden, „dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt sind“. Dazu gehöre die offene Kommunikation, welche „auch auf Mimik und Gestik beruht“, so die Uni. Ein Gesichtsschleier dürfe „in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden“. (dpa)

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