Das war auch: Die Länder müssen IS-Rückkehrer integrieren
Die Bundesländer müssen sich damit befassen, wie sie mit den zurückkehrenden IS-Kämpfern, deren Frauen und Kindern umgehen wollen. Zwar verhandelt die Koalition im Bund noch darüber, ob und wie den Doppelstaatlern unter ihnen der Pass entzogen werden könnte, aber: „Klar ist, dass wir deutschen Staatsangehörigen die Wiedereinreise nicht verwehren können“, sagte Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), die derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz.
Klar ist auch: Um die Reintegration, Bestrafung, Betreuung oder Beobachtung der Rückkehrer müssen sich lokale Beratungsstellen und Behörden kümmern – eine Aufgabe, die gewiss nicht vergnügungssteuerpflichtig ist, zu leicht kann etwas dabei schief gehen.
Weil sich aus seiner Sicht bisher zu wenig bewegt, hat der Hamburger Anwalt Mahmut Erdem am vergangenen Montag seine Forderung erneuert, gefangene IS-Anhänger nach Deutschland zurückzubringen. Erdem vertritt die Familien zweier Frauen, die sich angeblich seit Monaten bemühen, ihre Angehörigen aus einem Camp der kurdischen Miliz YPG herauszuholen.
Das Unterfangen ist mit diplomatischen Schwierigkeiten behaftet. Denn die Bundesregierung müsste mit der YPG zusammenarbeiten. Deren Gebiet in Nord-Syrien erkennt sie aber nicht als eigenen Staat an und die deutsche Botschaft in Damaskus ist geschlossen.
Zum Umgang mit Rückkehrern hat der rot-grüne Bremer Senat ein ressortübergreifendes Kompetenzzentrum eingerichtet. Dabei gehe darum, „festzustellen, ob jemand in erster Linie Hilfe braucht, ob die Gefahrenabwehr im Vordergrund steht oder das Strafverfolgungsinteresse“, sagt Daniel Heinke, der Leiter des Bremer Landeskriminalamtes.
Die Bremer Beratungsstelle Kitab, an die sich Rückkehrer und deren Angehörige wenden können, empfiehlt eine solche Zusammenarbeit. Gemeinsam mit der Hamburger Beratungsstelle Legato und anderen Fachorganisationen hat sie 2017 einen Rückkehrer-Leitfaden erstellt. Gernot Knödler
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