: Union will Firmensteuern senken
Die Gewinnsteuern sollen um durchschnittlich 5 Prozentpunkte sinken. Die SPD hält davon nichts
Von Hannes Koch
Nicht nur in der Sozialpolitik, auch bei den Steuern gehen die Parteien der Großen Koalition zunehmend in unterschiedliche Richtungen. So werden in der Union Forderungen lauter, die Gewinnsteuern für Firmen zu senken. Ein „Impulspapier“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das dieser Zeitung vorliegt, trägt den Titel „Modernisierung des Unternehmensteuerrechts in Deutschland“.
„Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt ist die Belastung der deutschen Unternehmen hoch“, heißt es in dem Papier, das unter anderem CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach verfasst hat. „Unter Einbezug des Solidaritätszuschlages und der nicht anrechenbaren Gewerbesteuer ist die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf über 30 Prozent, die Steuerbelastung der Personengesellschaften auf 45 Prozent gestiegen.“
Daher erhebt die Arbeitsgruppe Finanzen der Fraktion nun die Forderung, „die Steuerbelastung sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften für nicht ausgeschüttete Gewinne bei maximal 25 Prozent zu deckeln“. Erreichen will man dies, indem der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für alle Steuerpflichtigen, also auch für gut verdienende Unternehmer, abgeschafft wird. Laut Koalitionsvertrag dagegen müssen die Spitzenverdiener den Soli einstweilen weiterzahlen.
Nach dem Willen der Union sollen Personengesellschaften außerdem die kommunale Gewerbesteuer mehr als heute von der Einkommensteuer abziehen können. Schließlich dürften auch Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer mit ihrer Körperschaftsteuer verrechnen. Während die Finanzexperten der Union bei der Gewerbesteuer ansetzen, rückt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine geringere Körperschaftsteuer in den Fokus.
„Die im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Steuersätze beispielsweise in den USA sind kein Grund“, sagte dagegen Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Es komme „nicht nur auf den Tarif, sondern auch auf die Bemessungsgrundlage an“. Binding will sagen: Die Steuersätze mögen woanders niedriger sein, trotzdem könne die reale Belastung höher ausfallen als in der Bundesrepublik, weil mehr Ertragsarten in die Berechnung einbezogen würden. „Kurz- und mittelfristig sollte die Körperschaftsteuer für Unternehmen stabil“ bleiben, lautet Bindings Fazit.
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