Streit um Grundgesetzänderung: Durchbruch für Digitalpakt?

Bund und Länder finden einen Kompromiss im Grundgesetz-Streit. Bald könnte Geld für die Schul-Digitalisierung fließen.

Schülerinnen vor Monitoren

Bekommen sie bald bessere Geräte? Schüler*innen in Niedersachsen Foto: dpa

BERLIN taz | Der Digitalpakt für die Schulen kann vielleicht doch bald starten. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat für die strittige grundgesetzliche Grundlage in dieser Woche einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Wie die Tagesschau berichtet, sollen die Länder für Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich oder beim sozialen Wohnungsbau künftig nicht mehr mindestens den gleichen Betrag beisteuern müssen. Diese Vorgabe hatte die Länder im Dezember so erzürnt, dass sie die Verfassungsänderung im Bundesrat ablehnten und den Vermittlungsausschuss anriefen.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, Linke, begrüßt den neuen Vorschlag: „Die sich abzeichnende Lösung ist für den Freistaat Thüringen tragbar“, sagte Ramelow der taz. „Uns war wichtig, dass die sachfremde und die finanzschwachen Länder benachteiligende 50:50-Regelung keinen Eingang ins Grundgesetz findet und die Gelder für den Digitalpakt möglichst schnell an die Schulen fließen.“

Für den Digitalpakt, über den Schulen mit Laptops, Lernplattformen und schnellem WLAN ausgestattet werden sollen, gilt diese Regelung zwar nicht. Hier bezahlt der Bund mit 5 Milliarden Euro den Großteil der Kosten, die Länder ergänzen 10 Prozent aus ihren Haushalten. Doch die Koalition hatte eine Verfassungsänderung zur notwendigen rechtlichen Grundlage gemacht, um den Pakt zu starten. Mit der gestoppten Grundgesetzänderung landete auch der Pakt wieder in der Warteschleife. Dieser ist im Grunde fertig ausgehandelt zwischen den Bildungsministern von Bund und Ländern und sollte ursprünglich zu Jahresbeginn starten.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, CDU, sagte der ARD am Mittwoch, sie sei zuversichtlich, dass es nun zügig vorangehe. Der gefundene Kompromiss bilde eine gute verfassungsrechtliche Grundlage.

Kretschmann will Grundgesetzänderung weiter verhindern

Wie die Tagesschau berichtet, sieht der vorgelegte Kompromiss nun vor, dass der Bund Finanzhilfen für Investitionen nur noch „zusätzlich“ zur Verfügung stellt. Die Länder müssen sich im Gegenzug verpflichten, die Qualität im Bildungswesen zu „steigern“. Im Gesetzentwurf ist noch von „sicherstellen“ die Rede. Über den Entwurf muss nun noch der Vermittlungsausschuss beraten. Dieser tagt wieder am 20. Februar.

Eine schnelle und einmütige Einigung der Länder ist indes nicht zu erwarten. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Grüne, vertritt die Haltung, dass gar keine Grundgesetzänderung notwendig sei. Er warnt besonders in der Schulpolitik vor einer „Gleichmacherei“. Vor der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses Ende Januar bekräftigte Kretschmann diese Haltung und wertete die Kopplung von Grundgesetzänderung und Digitalpakt als einen „plumpen Erpressungsversuch auf dem Rücken unserer Schülerinnen und Schüler.“

Zusammen mit den Ministerpräsidenten aus Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen macht sich Kretschmann dafür stark, die Grundgesetzänderung ganz zu verhindern. Zusammen verfügen die fünf Länder über 27 von 69 Stimmen im Bundesrat. Das würde ausreichen, um die Grundgesetzänderung zu verhindern. Für diese sind zwei Drittel der Stimmen, also 46, erforderlich. Ramelow appelliert an seine Länderkollegen, dem Kompromissvorschlag zuzustimmen.

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