Nach Werteverfall: Wirecard wehrt und stabilisiert sich

Finanzdienstleister und DAX-Neuling dementiert Berichte über Unregelmäßigkeiten. Kurs der Aktie erholt sich

Von Jan Christoph Freybott

Nach dem dramatische Kurseinbruch des DAX-Neulings Wirecard fordern Aktionärsschützer strengere Börsenregeln. Nach Berichten in der Financial Times in der vergangenen Woche über Unregelmäßigkeiten bei Geschäften in Singapur war der Kurs um ein Drittel des Werts eingebrochen. „Gerade in Fällen wie diesem muss der Kurs an allen Börsen, an denen das Papier gehandelt wird, kurzfristig ausgesetzt werden“, sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Wirecard ist ein Finanzdienstleister für Kreditkarteninhaber und im E-Commerce. Seit September vergangenen Jahres ist das Unternehmen im deutschen Aktienindex DAX. Dafür musste die Commerzbank ihren Platz dort räumen.

Bei dem Kurseinbruch von Wirecard in der vergangenen Woche wurden innerhalb kurzer Zeit Werte in Milliardenhöhe vernichtet. Wirecard hat mittlerweile die Berichte dementiert und als diffamierend und irreführend zurückgewiesen. Seitdem hat sich die Aktie zwar erholt, aber noch nicht ihren ursprünglichen Wert erreicht. Von dem Absturz hätten vor allem sogenannte Shortseller profitiert, sagte Tüngler. Diese Händler setzen nach Gerüchten oder Berichten über Unregelmäßigkeiten auf den Absturz der Aktien. Damit Anleger die Möglichkeit erhalten, sich in so einer Lage ein klares Bild zu verschaffen, müsse der Handel für „ein oder zwei Stunden“ ausgesetzt werden, forderte Tüngler. Er übt aber auch Kritik an Wirecard. Unternehmen mussten dafür sorgen, dass sie bei falschen oder verzerrenden Berichten nicht derart anfällig sind. Das könnte zum Beispiel ein größere Transparenz sein. Wirecard wurde in der Vergangenheit immer wieder mit dem Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken konfrontiert, die jedoch keine Verfahren zur Folge hatten.

Der Frankfurter Börsenbetreiber Deutsche Börse hält nichts von der Forderung nach einem kurzfristigen Aussetzen des Börsenhandels bei Turbulenzen. „Eine Aussetzung kommt nur infrage, wenn die Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels gefährdet erscheint“, sagte ein Sprecher der Börse. Dies sei bei starken Preisschwankungen aber nicht automatisch der Fall. „Solange kein Informa­tionsungleichgewicht im Markt besteht, genügt der Umstand, dass offenbar erhebliche Teile des Markts die Aktie veräußern, nicht für eine Aussetzung des Handels.“ Die Finanzaufsicht Bafin wollte zu dem Thema keine Stellungnahme abgeben. (mit dpa)