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Pflegekammer rudert zurück

Mit hohen Beitragsforderungen verärgerte die niedersächsische Pflegekammer Beschäftigte. Nun wird nachgebessert

Als Konsequenz aus der Kritik an hohen Beitragsforderungen will die niedersächsische Pflegekammer künftig Pflegekräfte mit geringem Einkommen von den Zahlungen befreien. Dies sehe der Entwurf für die neue Beitragsordnung vor, über den die Kammerversammlung am Freitag abstimmen werde, sagte Pflegekammerpräsidentin Sandra Mehmecke am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags.

Demnach müssen Beschäftigte ab 2019 keine Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen weniger als 9.168 Euro beträgt. Bislang liegt die Freigrenze bei 5.400 Euro. Von der Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer zufolge landesweit rund 13.000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren.

Die 2017 per Gesetz beschlossene Pflegekammer ist eine berufsständige Selbstverwaltung, der alle niedersächsischen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege angehören. Sie müssen einen Beitrag zahlen, der nach dem Einkommen bemessen wird. Vor Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über 140 Euro für das nur zur Hälfte angerechnete Jahr 2018 verschickt. Dies entspricht Jahreseinkünften von 70.000 Euro. Um weniger zu zahlen, müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Erst anschließend wird ein neuer Bescheid über 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte erstellt.

Dieses Vorgehen hatte für Kritik gesorgt. In einer Online-Petition hatten fast 45.000 Teilnehmer die Abschaffung der Pflegekammer gefordert, davon rund 40.000 aus Niedersachsen.

Mehmecke entschuldigte sich im Ausschuss erneut für die „unglücklichen“ Beitragsbescheide, sagte aber auch, dass diese nicht zurückgenommen würden. Um den Ärger vieler Pflegekräfte über das Schreiben zu dämpfen, soll die Frist für die Selbstauskunft verlängert werden. Die Beschäftigten bekommen nun bis Ende März Zeit, um Angaben über ihr Jahresbruttoeinkommen zu machen. Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. (dpa)

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