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Ryanair probt den Irxit

Bremisches Bodenpersonal der irischen Fluggesellschaft Ryanair behauptet, Dublin läge nicht im Schengenraum. Ein junger Sudanese wird deshalb an seiner Reise gehindert

Ryanair entschuldigte sich nicht, erstattete aber das Ticket für den verweigerten Flug

Von Lea Schweckendiek

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat einem Geflüchteten aus dem Sudan die Reise nach Irland verweigert. Die Begründung: Irland gehöre nicht zum Schengenraum, innerhalb dessen in Europa völlige Visumfreiheit gilt.

Es ist ein später Donnerstagnachmittag im Juni, als Ibrahim Altegani an der Passkontrolle des Bremer Flughafens steht. Mit einer Bekannten will er seinen Onkel in Dublin besuchen. Der gebürtige Sudanese zeigt an der Kontrolle seinen Reiseausweis vor, einen blauen Pass, der nach der Genfer Flüchtlingskonvention dem Reisepass gleichkommt. Doch eine Ryanair-Mitarbeiterin hindert Altegani an seiner Reise. Für die Reise, so erklärt sie ihm, gelte dieses Dokument nicht. Als sie dann eine Vorgesetzte hinzuholt, behaupten beide, Irland gehöre nicht zum Schengenraum. Der Blaue Pass reiche deshalb nicht für die Reise dorthin.

Altegani ist verwundert und wendet sich an das irische Konsulat, um sich ein Visum zu beschaffen. Dort wiederum sind die Mitarbeiter*innen irritiert: Irland, so bestätigt das Konsulat Alteganis Skepsis, sei sehr wohl Mitglied des Schengener Abkommens und Dublin mit dem blauen Pass uneingeschränkt erreichbar. Altegani kauft sich ein neues Ticket und schaltet einen Anwalt ein, der die Kosten des ersten Tickets zurückerstreiten soll.

Doch auch der zweite Versuch am Flughafen droht zu scheitern. Zwei weitere Mitarbeiter*innen verweigern erneut den Flug. Alteganis Ausweisdokument reiche nicht für die Reise, wird wieder behauptet. Ein Schreiben des irischen Konsulats, das sich der Geflüchtete sicherheitshalber besorgt hatte, bestätigt, dass er einreisen kann. Schließlich darf er seine Reise doch antreten.

Dass jedoch vier Ryanair-Mitarbeiter*innen versucht hatten, ihm dieses Recht streitig zu machen, verunsichert den jungen Mann. Er wirft der Airline Rassismus vor. Mindestens aber müsse es Inkompetenz sein, wenn das Bodenpersonal der irischen Airline behaupte, Irland liege nicht im Schengenraum.

Ryanair hat sich nicht für das Verhalten seiner Mitarbeiter*innen entschuldigt – im Gegenteil. „Die Beförderung wurde korrekterweise verweigert“, sagt Robin Kiely, Head of Communications der Airline. Der Passagier habe im Vorhinein Angaben gemacht, die nicht mit seinen Dokumenten übereinstimmten. Dass eine einfache Bestätigung des irischen Konsulats dann doch zum Fliegen reichte, mag damit nicht recht zusammenpassen. Die Kosten für den verweigerten Flug zahlte Ryan­air auch zurück – zuzüglich einer Entschädigung.

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