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Halbherzige Trennung

Die Angst der Kirchenoberen war groß – wenn auch unbegründet. Ohnehin keine Freunde der Demokratie, fürchteten sie im November 1918 „französische Verhältnisse“. Denn das Nachbarland verstand sich bereits seit 1905 als laizistisch – mit schwerwiegenden Folgen für die Kirchen, die alle ihre Privilegien verloren und seitdem nur noch privatrechtliche Vereine sind. Das entsprach genau den programmatischen Vorstellungen der SPD. Doch als es darauf ankam, kämpfte sie nicht dafür. So blieb die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland eine halbherzige.

Der schulische Religionsunterricht wurde ebenso wenig angetastet wie die theologischen Fakultäten oder die Militärseelsorge. Die Kirchen behielten ihren privilegierten Sonderstatus als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, durften weiter – staatlich eingezogene – Kirchensteuern erheben. Die Religionsausübung wurde also nicht zur reinen Privatsache erklärt. (pab)

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