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Jobticket wird steuerfrei

Bund baut Dienstwagenprivileg für E-Autos erheblich aus

Von Anja Krüger

Diensträder und Jobtickets sind für Beschäftigte künftig komplett steuerfrei, E-Autos als Dienstwagen werden besonders begünstigt. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen.

Bislang müssen Arbeitnehmer Steuern zahlen, wenn der Arbeitgeber ihnen kostenlos ein Job­ticket oder ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellt, das sie privat nutzen. Das gilt auch für Dienstwagen. Dafür ist monatlich 1 Prozent des Listenpreises fällig. In Zukunft sind es für Wagen mit E- oder Hybridantrieb nur 0,5 Prozent – sie sind damit deutlich besser gestellt als konventionelle Autos.

Den Grünen geht das nicht weit genug. Angesichts der CO2-Emmis­sio­nen „im Verkehrssektor brauchen wir eine grundlegende ökologische Reform der Dienstwagenbesteuerung“, forderte die Finanzexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Paus. Besonders umweltschädliche Dienstwagen dürften nicht länger von Steuervorteilen profitieren.

Der Fahrradclub ADFC begrüßt die Neuregelung verhalten. „Als politisches Signal ist es natürlich wichtig, dass Nahverkehr und Rad als Alternativen zum Auto auch steuerlich attraktiver werden“, sagte Sprecherin Stephanie Krone. Ob sich für Diensträder tatsächlich ein finanzieller Vorteil ergäbe, sei noch nicht abzusehen, weil andere Steuerbefreiungen ab 2019 wegfallen. „Diensträder rechnen sich aber immer für Arbeitgeber, denn Rad-Pendler sind im Durchschnitt zwei Tage im Jahr weniger krank, fitter und motivierter“, sagte sie.

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