piwik no script img

Bleiberecht bei den Briten kostet 65 Pfund

Die britische Regierung hat erstmals Pläne für das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit vorgelegt. EU-Bürger, die in Großbritannien leben, sollen bis Ende Juni 2021 die Möglichkeit haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt nach dem Brexit zu bewerben, teilte das britische Innenministerium mit. Sie müssten lediglich Wohnsitz und Identität nachweisen und Auskunft über Vorstrafen geben. Der Antrag koste 65 Pfund für Erwachsene (umgerechnet rund 74 Euro) und 32,50 Pfund für Kinder. Schätzungen zufolge leben etwa 3,5 Millionen EU-Bürger in dem Land. Für alle wird der Antrag auf Niederlassungserlaubnis verpflichtend sein. Nur wer bereits fünf Jahre in Großbritannien gelebt hat, erhält direkt eine Niederlassungserlaubnis. Alle anderen müssen sich zunächst mit einem vorläufigen Dokument begnügen, bis sie die Fünfjahresgrenze erreicht haben. Kritik kam umgehend vom Brexit-Beauftragten des Europaparlaments, Guy Verhofstadt. EU-Bürger würden durch die Gebühren für den Brexit „bestraft“ werden, kritisierte er. (dpa)

Unser Mittel gegen Antifeminismus

Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen