: Hardliner gewählt
Präsidentenwahl: Richterwahlausschuss stimmt gegen den Kandidaten des Senats für das Landgericht
Von Kai von Appen
Schlappe für den grünen Justizsenator Till Steffen: Der Richterwahlausschuss hat am Mittwoch den Vorsitzenden Oberlandesrichter Marc Tully zum Präsidenten des Landgerichts gewählt. Der 51-Jährige Jurist setzte sich in geheimer Abstimmung mit neun zu fünf Stimmen gegen den Kandidaten des rot-grünen Senats durch, den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts, Guido Christensen. Damit müssen auch Vertreter der SPD gegen den Kandidaten des rot-grünen Senats gestimmt haben.
Tully war von einem Kollegen als Alternative vorgeschlagen worden, weil er als Vorsitzender des 1. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) wegen seiner „richtungsweisenden Rechtsprechung“ und seiner „Wortgewandtheit“ auf sich aufmerksam gemacht habe.
Tully gilt als harter Hund. Er war als Vorsitzender des 1. OLG -Senats für die fast fünfmonatige Untersuchungshaft des italienischen G20-Demonstranten Fabio V. verantwortlich. Er warf ihm schon deshalb schweren Landfriedensbruch vor, weil er sich aus einer Demonstration nicht entfernt habe, als die Polizei diese auflöste.
Auch die Praxis, Afrikaner bei Besitz geringer Mengen Marihuanas in U-Haft zu nehmen, trägt Tullys Handschrift. Das gilt auch für die Auslieferung von Straftätern nach Rumänien, die Tullys OLG-Senat im Gegensatz zu allen anderen OLG-Senaten der Bundesländer und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für vertretbar hält.
Hingegen sprach Tully noch als Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts 2014 die Manager der HSH Nordbank, die Milliarden Steuermittel verzockten, vom Vorwurf der Untreue frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, sodass der Prozess demnächst wiederholt werden muss.
Strafverteidiger befürchten, dass Tully seine Stellung als Landgerichtspräsident dafür nutzen könnte, die Landgerichtskammer politisch auf seine Linie zu bringen und die Strafrechtskammern mit Gleichgesinnten zu besetzen. Insider gehen aber davon aus, dass in der Wahl des Landgerichtspräsidenten das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und der unterlegene Kandidat das Verwaltungsgericht anrufen könnte.
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