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Archiv-Artikel

Forensik

Von GK

Im Maßregelvollzug, auch Forensik genannt, werden psychisch kranke und suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht. Sie gelten als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig. Eine große Strafrechtsreform und die Psychiatriereform haben seit Mitte der Siebzigerjahre zunächst für einen Rückgang der Belegungen gesorgt. Heute droht dem Maßregelvollzug der Kollaps. Waren vor zehn Jahren bundesweit noch rund 3.600 Frauen und Männer in der Forensik, wurden 2004 knapp 9.500 Patienten gezählt.

Die Gründe für den Patientenzuwachs sind nicht eindeutig feststellbar. 1998 hat der Gesetzgeber die Entlassung von Patienten erheblich erschwert, um Sexualdelikte besser bekämpfen zu können. Eine bundesweite Studie, die die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden seit Ende 1996 durchführt, widerspricht indes der Annahme, dass gerade Sexualstraftäter extrem häufig rückfällig werden. Der überwiegende Teil von ihnen wird auch nicht im Maßregelvollzug untergebracht, sondern im Gefängnis.

Auch nach erfolgreicher Behandlung wird ein Patient nicht unbedingt entlassen: Es fehlt deutschlandweit an Nachsorgeambulanzen. Auch die Krankenkassen tragen zur hohen Zahl der Patienten in der Forensik bei: Viele der Patienten waren bereits in psychiatrischer Behandlung, bevor sie gewalttätig wurden. Aus Kostengründen haben die Krankenkassen deren Behandlungszeit in der Allgemeinpsychiatrie so verkürzt, dass die Patienten entlassen wurden, bevor ihr Zustand stabil war. GK