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Bessere Vergütung

Mitarbeiter*innen der Stasiopfer-Gedenkstätte werden künftig nach Tarifrecht bezahlt

Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstagabend einer von Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) eingebrachten entsprechenden Änderung des Stiftungsgesetzes zu. Bislang war die Bezahlung nach Tarifrecht für die Gedenkstättenmitarbeiter gesetzlich ausgeschlossen, sodass sie jahrelang schlechter gestellt waren als die Mitarbeiter anderer kultureller Einrichtungen in Berlin.

Bereits am vergangenen Montag hatte den Angaben zufolge der Stiftungsrat der Gedenkstätte beschlossen, das öffentliche Tarifrecht anzuwenden, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Die errichtete Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist eine landeseigene Stiftung. Gedenkstättendirektor Hubertus Knabe sprach am Freitag von einer Würdigung der Gedenkstättenarbeit und einem Vertrauensbeweis. Mit der Gesetzesänderung trage das Abgeordnetenhaus der erfolgreichen Arbeit der Gedenkstätte Rechnung, sagte Knabe. Die Mitarbeiter würden nicht nur finanziell den anderen Landesbediensteten gleichgestellt, sondern erhielten auch neue Aufgaben. (epd)

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