: „Wir wollen die alte Regelung zurück“
Die Volksinitiative Pflegenotstand hat 27.000 Unterschriften gesammelt. Sprecher Hopfmann erklärt, wofür
Interview Kaija Kutter
taz: Herr Hopfmann, wie viele Unterschriften hat Ihre Volksinitiative Pflegenotstand?
Axel Hopfmann: Wir haben in nur drei Wochen 27.623 zusammen. Das ist überwältigend.
Die Gesundheitssenatorin sagt, die Initiative sei überflüssig. Der Bund regele das neu.
Ja, aber das, was die Große Koalition vorhat, reicht nicht. Wir haben eine massive Unterversorgung in den Kliniken. Eine Erhebung von Ver.di sieht allein für Hamburg einen Bedarf von 4.200 Stellen. Der Bund plant nur etwa 5.800 Stellen für über 2.000 Kliniken in ganz Deutschland. Das ist entsetzlich wenig.
Woher die Unterversorgung?
Seit 2003 erhalten die Krankenhäuser nur noch Fallpauschalen. Die Länder sind für Investitionen zuständig. Doch weil die zu wenig zahlen, müssen Kliniken notwendige Neuerungen selber zahlen. Sprich: Pflegestellen werden zu Baustellen.
Was fordern Sie?
Wir wollen die alte Pflegepersonal-Regelung zurück, die von 1992 bis 1995 schon mal Gesetz war. Dort wird ermittelt, wie viel Arbeitsminuten eine Vollpflegekraft hat und wie viel Pflegezeit ein Patient braucht. Die Patienten werden je nach Schweregrad in neun Gruppen eingeteilt. Und das ergibt, wie viel Pflegekräfte eine Station braucht.
Wie weiß man das vorher?
Es wird am Quartalsende rückwirkend erhoben. Das passt.
Wer müsste das bezahlen?
Wir haben ja die duale Finanzierung. Hamburg müsste 8,6 Prozent der Investitionen in Krankenhäusern bezahlen statt bisher nur 5,1 Prozent. Dann müssten noch Pflegesätze und Fallpauschalen angehoben werden, aber nur sehr moderat.
Darf Hamburg das so regeln?
Die Länder dürfen die Krankenhausfinanzierung durch qualitative Auflagen ergänzen. Ein Krankenhaus, das wiederholt dagegen verstößt, kann aus dem Krankenhausbedarfsplan genommen werden.
Wie geht es weiter?
Es wird Gespräche mit der Bürgerschaft geben. Einigen wir uns nicht, geht’s in die nächste Stufe.
SPD und Grüne wollen vors Verfassungsgericht gehen, weil die Initiative unzulässig sei.
Das denken wir nicht. Wir haben uns rechtlich beraten lassen.
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