Polizei mit Daten nachlässig

Bremen hinkt beim Datenschutz hinterher, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte. In ihrem Jahresbericht für 2017 kritisiert sie das geplante neue Polizeigesetz und Unternehmen, die Mitarbeiter überwachen

Von Lukas Thöle

Wenn am Freitag die Osterwiese beginnt, werden Polizisten auch dort mit Bodycams ausgestattet sein. Laut Polizei hat sich der Probelauf mit den Körperkameras im Viertel und an der Diskomeile bewährt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz, Imke Sommer, hingegen bemängelt diese Praxis in ihrem aktuellen Jahresbericht für 2017. Die Kameras sollen Straftaten verhindern, werden aber von der Polizei genutzt, um diese aufzuklären. Das sei rechtlich problematisch.

Gar verfassungswidrig ist aus Sommers Sicht der Entwurf für das neue Polizeigesetz. Die Bremer Polizei wolle Maßnahmen des Bundeskriminalamts (BKA) nutzen können, die laut Sommer dem Selbstbestimmungsrecht widersprechen. Das BKA will damit terroristische Gefahren abwehren, beim Bremer Gesetzentwurf fehlen diese Beschränkungen. „Es wirkt, als würden nur die Rosinen herausgepickt“, heißt es im aktuellen Datenschutzbericht.

Ansonsten kritisiert Sommer unter anderem, dass die Bremer Feuerwehr ihre Personalakten durch ein Passwort sicherte, das alle Beschäftigten kannten. Ein Transportunternehmen speicherte komplette Bewegungsprofile seiner Mitarbeiter für drei Monate. Und eine größere Eiscafékette filmte ihre Gäste rund um die Uhr. In den Fällen, in denen die Landesdatenschutzbeauftragte informiert wurde, griff sie ein. In sieben Fällen verhängte die Datenschutzbehörde Bußgelder, weil Unternehmen ihrer Auskunftspflicht nicht nachkamen oder Daten nicht löschten – insgesamt 21.200 Euro.

Sommers Fazit für 2017: „Das Niveau der informationellen Selbstbestimmung im Land Bremen ist bei weitem noch nicht so hoch, wie es der europäische Gesetzgeber bestimmt hat.“ Dabei ist Selbstbestimmung den BremerInnen wichtig: Bei der Datenschutzbehörde gehen wöchentlich bis zu sechs Beschwerden ein. Immer mehr Personen lassen sich auch telefonisch beraten.

Eine neue Zeitrechnung beginnt laut Sommer am 28. Mai, wenn die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt. Damit wird in Bremen dasselbe Datenschutzrecht gelten wie in Rom. Das soll den europäischen Wirtschaftsraum und die Grundrechte stärken.

Jeder soll damit die volle Kontrolle über seine Daten haben. Wer etwa ein Foto auf Facebook teilen will, braucht die Erlaubnis des oder der Abgebildeten. Wer sich daran nicht hält, muss zahlen – Unternehmen drohen bis zu 20 Millionen Euro Strafe. Am besten ist es daher, Daten erst gar nicht zu sammeln. „An dieser Stärkung der EU müssen wir alle ein massives Interesse haben“, sagte Sommer.