Auskunftsrechte bei Ferienwohnungen: Airbnb schiebt ruhige Kugel in Irland

Pankow will Zweckentfremdung verfolgen. Doch der deutsche Ableger des Portals ist laut Gerichtsurteil für die geforderten Nutzerdaten nicht zuständig.

Golfplatz

Berliner Ferienwohnungsvermieter beim Golfen in Irland Foto: dpa

BERLIN taz | Wer ist Diana? Eine Wohnungsinhaberin, vermutlich Mieterin in Prenzlauer Berg. Aller Wahrscheinlichkeit nach eine Rechtsbrecherin, die ihre Zweizimmerwohnung im Umfeld der Greifswalder Straße zweckentfremdet hat, also ohne Genehmigung mindestens dreimal über das Ferienwohnungsportal Airbnb vermietet hat. So viel scheint klar. Aber wer steckt hinter dem Namen Diana, und wo genau befindet sich die Wohnung?

Das wollte das Bezirksamt Pankow wissen und hat Airbnb angewiesen, Auskunft zu erteilen, auch über die abgerechneten Gebühren, die bei jeder Buchung anfallen. Wohl weil ein transparenter Umgang mit den Daten der Kunden das Geschäftsmodell des Unternehmens bedrohen würde, weigert sich Airbnb grundsätzlich, die Informationen herauszugeben, und klagte gegen den Bezirk.

Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht der Klage der Plattform und ihrer Argumentation statt und bestätigte damit seine Auffassung aus einem Eilverfahren im vergangenen Sommer. Zwar habe das Land Berlin das Recht, zu erfahren, wer hinter den anonymen Ferienwohnungsanzeigen stecke, doch sei die deutsche Unterabteilung des amerikanischen Unternehmens mit Sitz in Irland der falsche Adres­sat dieses Ersuchens. Airbnb Deutschland, ansässig in Berlin-Mitte, hatte angegeben, keine Administrationsrechte für die Website zu haben und auch nicht an die Daten seiner Kunden, wie der im fünf Kilometer entfernten Pankow, heranzukommen.

Das Gericht unterließ eine Bewertung dieser Behauptung, entschied aber, dass der zuständige Dienstanbieter der Plattform die irische Muttergesellschaft sei. Das Niedrigsteuerland stelle als Ort des Hauptsitzes den maßgeblichen Mittelpunkt der unternehmerischen Tätigkeit dar. Der Bezirk hatte dagegen argumentiert, dass die deutsche Niederlassung eine eigenständige Wirtschaftstätigkeit ausübe und daher zuständig sei.

Datenschutz? Wirklich?

Der Konzern speichert Kundendaten in großem Umfang, darunter Ausweiskopien, auf irischen Servern, verweist aber gerne auf die Bedeutung des Datenschutzes. Für das Land Berlin dürfte es kaum möglich sein, nach deutschem Recht Auskunft in Irland zu erlangen. Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Aus dem Bezirksamt Pankow hieß es dazu, man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, die Einlegung von Rechtsmitteln sei aber „durchaus wahrscheinlich“.

Erst Anfang der Woche hatte sich die rot-rot-grüne Koalition auf eine Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geeinigt. Um die eigene Wohnung als Ferienwohnung anbieten zu können, braucht es auch künftig eine Genehmigung des Bezirksamts; ab Mai erhält jeder Anbieter dazu eine eigene Registriernummer. Über die Regelung von Auskunftsrechten macht man sich ebenfalls Gedanken. Demnächst soll ein Gutachten für eine Neufassung des Telemediengesetzes präsentiert werden.

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