im auge behalten:
Der als „Justizopfer“ bekannt gewordene Gustl Mollath fordert mehr als zwei Millionen Euro Schadenersatz vom Land Bayern. Das teilte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun mit. Sein Mandant habe „nichts mehr“, die Klage solle kommenden Montag beim Münchner Landgericht I eingereicht werden. Mollaths Ehefrau hatte dem heute 61-Jährigen in den nuller Jahren Körperverletzung vorgeworfen, das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn wegen Schuldunfähigkeit frei. Doch ein Gutachter attestierte ihm Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit, woraufhin Mollath sieben Jahre lang in der Psychiatrie zwangsuntergebracht worden war. 2014 wurde er freigesprochen. Der Freistaat hatte ihm als Entschädigung 170.000 Euro angeboten. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen