: § 219a: Wir wurden angezeigt
Diese ÄrztInnen werden kriminalisiert, weil sie öffentlich erklärt haben, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Heute debattiert der Bundestag erstmals über die Abschaffung des Paragrafen 219a3
Die Ärztinnen Kristina Hänel und Eva Waldschütz wurden 2017 bzw. 2008 wegen Verstoß gegen den Paragrafen 219a verurteilt, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Gegen Nora Szasz und Natascha Nicklaus wird derzeit ermittelt, weil sie auf ihrer Webseite angeben, Abtreibungen durchzuführen. Alle anderen Abgebildeten hatten am 18. November 2017 auf der taz-Titelseite in Solidarität mit Hänel erklärt: „Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“. Auch sie wurden nun angezeigt, deshalb wird jetzt gegen sie ermittelt.
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