: Mit dem Handy am Steuer
Autofahrerin, die Radler tötete, vor Gericht
Von Andrea Scharpen
Es ist war ein kleiner unachtsamer Moment. In den entscheidenden Sekunden soll Özge C. von einem Gespräch mit dem Handy abgelenkt gewesen sein. Mit ihrem Mercedes SLK soll sie über eine rote Ampel einer Kreuzung in Langenhagen gefahren sein – mit mindestens 50 Stundenkilometern. Vielleicht waren es auch 60. Dann tauchte der Radfahrer vor ihr auf. Er hatte Grün. Die 25-Jährige soll noch eine Vollbremsung gemacht, den Mann aber trotzdem voll erwischt haben. Er starb zwei Tage später an seinen schweren Schädel-Hirn-Verletzungen.
Ab dem kommenden Donnerstag muss sich Özge C. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Hannover verantworten. Falls sie verurteilt wird, könnte sie eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bekommen. Die Frage, die der Richter in dem Verfahren klären muss, ist, wie fahrlässig sich C. verhalten hat. Hat sich die Autofahrerin vorsätzlich abgelenkt?
In Niedersachsen gab es im Jahr 2016 fast 11.700 Verkehrsunfälle, an denen Radfahrer beteiligt waren –50 von ihnen starben, 1.336 wurden schwer verletzt. Für 2017 gibt es noch keine statistischen Zahlen. Das niedersächsische Innenministerium schätzt aber, dass sie auf einem „nahezu gleichen Niveau“ sein werden.
Wie viele Unfälle dadurch verursacht werden, dass sich Autofahrer mit dem Handy ablenken, ist statistisch schwierig zu erheben. Etwa weil man es von außen oft nicht sehen kann, ob jemand auf seinem Smartphone herum tippt. Weil es bundesweit keine polizeilichen Daten über den Zusammenhang von Handys und Unfällen gibt, sollen die Polizeidirektionen in Hannover, Braunschweig und Osnabrück nun ein Jahr lang Unfälle analysieren, bei denen Ablenkung als Ursache angenommen wird.
Für Radfahrer und Fußgänger seien die abgelenkten Fahrer eine besondere Gefahr, da sie ungeschützt seien, sagt Nadine Danowski vom Radfahrverband ADFC. „Das Handy hat, wenn man ein Fahrzeug führt, nichts in der Hand zu suchen.“ Und das gelte auch für Radfahrer.
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