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Verkaufsoffene Sonntag sind doch zulässig, entscheidet das OVG

In Berlin können die Läden auch an den Sonntagen anlässlich der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kippte am Dienstag eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach die Sonntagsöffnung verboten gewesen wäre.

Der Senat hatte Beschwerde gegen die Entscheidung in erster Instanz vom 27. Dezember vergangenen Jahres eingelegt. Gegen die Sonntagsöffnung hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt. (OVG 1 S 4.18) Laut OVG gibt es „keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März seien wieder zulässig. Grüne Woche, Berlinale und Internationale Tourismusbörse hätten ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonntagsruhe rechtfertigen könne. (epd)

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