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Haft für Waffenhändler

Er hatte dem Amokläufer von München illegal eine Pistole verkauft. Nun muss er sieben Jahre einsitzen

Der Mann, der dem Amokläufer von München im Darknet die Mordwaffe verkaufte, muss für sieben Jahre in Haft. Das Landgericht München I verurteilte den 33-jährigen Philipp K. am Freitag wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte nur zwei Monate mehr beantragt, die Verteidigung dagegen gefordert, ihren Mandanten lediglich zu dreieinhalb Jahren Haft wegen illegalen Waffenhandels zu verurteilen.

„Du machst doch keinen Scheiß“, soll K. seinen Käufer mehrmals gefragt haben, bevor er ihm bei zwei Treffen in Marburg die Pistole, eine Glock 17, und mehrere hundert Schuss Munition aushändigte. Rund 4.500 Euro bezahlte David S. dafür. Mit der Waffe tötete er dann am 22. Juli 2016 im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen, fünf weitere wurden verletzt, am Ende erschoss er sich selbst. Was wusste K. wirklich über die Pläne von David S.? Das war die entscheidende Frage, die den Prozess bestimmte. Denn je nachdem, wie man sie beantwortete, folgerte daraus, welcher Straftat sich K. schuldig gemacht hatte: des illegalen Waffenhandels oder der fahrlässigen Tötung? Oder war es gar Beihilfe zum Mord?

Dieser Auffassung waren die Nebenkläger. „Sie waren Brüder im Geiste“, argumentierten sie. Philipp K. habe die rechte Gesinnung des späteren Amokläufers geteilt. Er habe zumindest geahnt, wofür er ihm die Waffe gab – und den Plan gebilligt.

Das Gericht machte sich nun die Ansicht der Staatsanwaltschaft zu eigen und geht damit zumindest in die Justizgeschichte ein: Es ist das erste Mal, dass ein illegaler Waffenhändler auch für eine Tat verantwortlich gemacht wird, an der er nicht unmittelbar beteiligt war.

Dominik Baur

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