piwik no script img

meinungsstark

Recht auf Unversehrtheit im Sterben

„Den Körper hingeben“, „Nach dem Hirntod, vor der Organentnahme“, taz vom 16. 1. und 24. 1. 18

An dieser Stelle möchte ich all den LesebriefschreiberInnen danken, die – weniger müde als ich – auf den Artikel von Barbara Dribbusch reagiert haben und die anscheinend meine Empörung über den einseitigen Umgang mit dem Problem „Organspende“ teilen. Gabriele Goettle befasste sich in ihrem Artikel „Guter Schnitt“ zum Beispiel mit der Definition des Begriffes „Hirntod“ und vertrat noch eine völlig andere Meinung.

Inzwischen durfte ich das Sterben meines Partners begleiten, dessen Organe – fast möchte ich sagen, Gott sei Dank – von einem mulitresistenten Krankenhauskeim so vergiftet waren, dass niemand die Frage nach einer Spende stellte. Meine in diesem Zusammenhang gemachten Erfahrungen haben meine Meinung nur bestärkt. Das Sterben und der Tod gehören zum Leben dazu. Sie sind sozusagen die andere Seite der Medaille. Die Unversehrtheit des Sterbenden während dieses Prozesses sollte ein Menschenrecht sein und als solches geschützt werden.

Mir graut vor einer Zukunft, in der ich per Gesetz dieses Recht verliere und erst durch Einspruch wieder zurückgewinnen kann – ein Einspruch, der mir Mut abverlangt und mich in die Ecke der EgoistInnen stellt. Es ist an der Zeit, mit dem unsäglichen Begriff des Hirntods abzuschließen und die Sache beim Namen zu nennen: Es sind nicht die Organe eines Toten, die dort entnommen werden, sondern die eines Sterbenden. Bernadette Drescher, Köln

Strafe für Waffenverkäufer

„Muss Deutschland diesen Panzer aufrüsten?“, taz vom 23. 1. 18

Philipp K. verkauft über das Darknet eine Schusswaffe, mit der später neun Menschen umgebracht werden. Er wird verhaftet und wegen fahrlässiger Tötung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Bundesregierung verkauft am Bundestag und an der Öffentlichkeit vorbei schweres Kriegsgerät und Kleinwaffen, mit denen anschließend tausendfacher Mord begangen wird. Welche Strafe soll nun über die Bundesregierung verhängt werden? Welche über die Rüstungsindustrie?

Karl Schulte, Hamm

Eine reaktionäre, sexistische Studie

„Söhne armer Väter steigen auf, Söhne reicher Väter eher ab“, taz vom 16. 1. 18

Ist die neueste Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) eine unbewusste Reaktion auf die #MeeToo-Kampagne? Wie sonst ist das Resümee zu verstehen, dass „rund 63 Prozent der Söhne in Deutschland ein höheres Arbeitseinkommen haben als ihre Väter“?

Eine Studie kann natürlich die Zielgruppen untersuchen, die sie interessieren. Wenn die Studie aber benutzt wird, um die Aussagen der Gewerkschaften, Sozialverbände und linken Parteien, dass ein sozialer Aufstieg kaum noch möglich ist, zu entkräften, oder auch die Aussage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass es in Deutschland „verhältnismäßig wenige Menschen [schaffen], sich im Laufe ihres Lebens einen besseren Lebensstandard zu erarbeiten als den, in den sie hineingeboren wurden“, so sollten ab morgen einfach alle erwerbstätigen Frauen zu Hause bleiben. Die Studie ist reaktionär und sexistisch. Holger Sauer, Bielefeld

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen