: Nur wenige Verfahren wegen Diskriminierung an der Discotür
Seit zwei Jahren ist ein geändertes Gaststättengesetz in Kraft. Wegen Diskriminierung beim Einlass in die Disco können Menschen nun klagen. Eine Klagewelle gab es in Niedersachsen deshalb aber nicht.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gaststättengesetzes gibt es in Niedersachsen kaum Verfahren wegen Diskriminierung an der Discotür. In Hannover wurden in den Jahren 2016 und 2017 deswegen zum Beispiel 16 Bußgeldverfahren eingeleitet.
Landesweit liefen gegen zwei bis drei Diskotheken Bußgeldverfahren wegen Diskriminierung, bestätigte die Geschäftsführerin des Dehoga Niedersachsen, Renate Mitulla. „Es ist definitiv keine Klagewelle.“ Im Zuge der Gesetzesänderung hatte es weniger Fälle gegeben als von dem Gastronomie-Verband befürchtet.
Seit Januar 2016 gilt das geänderte Gaststättengesetz in Niedersachsen. Seither drohen Diskothekenbetreibern Geldstrafen, wenn sie Menschen wegen ihres ethnischen oder religiösen Hintergrundes an der Tür abweisen. Vor der Änderung konnten Betroffene nur privat klagen. Nun kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Wiederholungstätern droht sogar ein Gewerbeverbot.
In der Landeshauptstadt gab es schon 2016 zwei Ordnungswidrigkeiten, die angezeigt wurden. Davon wurde ein Verfahren eingestellt. 2017 waren es mehr Verfahren. Die Anzahl der Beschwerden habe sich zuletzt jedoch auf einem recht niedrigen Level bewegt, hieß es. Grundsätzlich geht die Stadt davon aus, dass sich die überwiegende Zahl der Verantwortlichen weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten wird, teilte ein Sprecher Hannovers mit.
In anderen Städten Niedersachsens hält sich die Zahl der Ordnungswidrigkeiten ohnehin in Grenzen. In Göttingen und Osnabrück gab es weder 2016 noch 2017 ein Verfahren. Ob das auf die Änderung zurückzuführen sei, ist nicht bekannt, teilte ein Stadtsprecher Göttingens mit. Auch in Oldenburg gab es bisher kein einziges Verfahren.
Direkt nach der Gesetzesänderung habe es sehr viele Gespräche gegeben – unter anderem in Hannover und Osnabrück setzten sich Gastronomen, Türsteher, Behörden, Polizei und Studentenvertreter an einen Tisch, sagte Mitulla. Die Beteiligten haben demnach Probleme so lösen können. Der Dehoga und Vertreter der Städte stünden auch jetzt noch im Austausch über das Thema.
„Wir haben auch die Türsteher zu rechtlichen Fragen und richtigem Verhalten geschult“, sagte Mitulla. Es sei nicht immer einfach für die Türsteher, beim Einlass schnell zu entscheiden, wer an dem Abend herein kommt und wer nicht. Es sei viel Fingerspitzengefühl gefragt. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen