Ausschussplätze
: AfD unterliegt vor Gericht

Die AfD-Fraktion muss den Verlust eines Platzes im Untersuchungssausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz bis zu einem endgültigen Urteil in einigen Monaten hinnehmen. Das hat das Landesverfassungsgericht jetzt entschieden. Weil die Fraktion durch den Ausschluss eines Abgeordneten kleiner geworden war, hatte das Parlament die Zahl ihrer Mitglieder in zwei Ausschüssen angepasst. Während die AfD im Ausschuss für Verfassungsschutz freiwillig einen Vertreter zurückzog, beharrte sie im U-Ausschuss auf zwei Plätzen. Einer ihre Vertreter dort wurde daraufhin vor einer Woche in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses abgewählt. Dagegen reichte die AfD Klage ein. (dpa/taz)