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Frauen sind keine Wähler

Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass bei Bundestagswahlen künftig auf Wahlscheinen der Begriff „Wähler“ durch „Wählerin“ ersetzt werden kann. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünenfraktion hervor. Deren Anlass waren Beschwerden von Frauen, die bei der letzten Bundestagswahl auf den Wahlscheinen die Formulierung „Unterschrift des Wählers“ eigenhändig geschlechtergemäß korrigiert haben.

Der Senat geht davon aus, dass die handschriftliche Ergänzung der weiblichen Form die Wahlzettel nicht ungültig macht. Feststellen lässt sich dies im Nachhinein jedoch nicht mehr ohne eine neue Überprüfung der Wahlscheine. Betroffene können nun einen Wahleinspruch beim Bundestag einlegen. Brisant ist das, weil es bei Wahlprüfungsverfahren nicht mehr nur um mandatsrelevante Fehler geht, sondern auch die Verletzung individueller Rechte eine Beschwerde begründen kann. Dies könnte für Frauen durch Auslassung der weiblichen Form der Fall sein.

Paula Högermeyer

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