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Mieter wird verurteilt
Nach Polizei-Schüssen auf eine 17-Jährige hat das Amtsgericht den Mieter der Tatwohnung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei einem Einsatz im März 2016 hatte ein Polizist fünf Schüsse auf die geschlossene Wohnungstür abgegeben und dabei die 17-Jährige getroffen. Wegen Körperverletzung wurde nun nicht der Beamte, sondern der Mieter verurteilt: Er hatte, weil Störer seine Party bedrohten, selbst die Polizei gerufen. Als diese an der Tür stand, hatte er sie aufgerissen und durch einen Schuss aus einer Schreckschusspistole versucht, die vermeintlichen Angreifer zu vertreiben. Damit habe er aber, so das Urteil, die Notwehrreaktion des Polizeibeamten hervorgerufen. Das Verfahren gegen diesen war bereits im Juni 2016 eingestellt worden. (taz)
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