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Richter entscheiden nicht

RECHT Journalistenorganisation war wegen BND-Überwachung nach Karlsruhe gegangen

BERLIN epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde von Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung angenommen. Begründung: Die Journalistenorganisation habe nicht glaubhaft genug dargelegt, dass sie von einer BND-Überwachung betroffen gewesen sei, teilte ROG am Freitag in Berlin mit. Reporter ohne Grenzen hatte 2015 Klage gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND eingereicht.

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