: Schäuble sahnt mit Griechenland-Hilfen ab
„Hilfe“ Der Bundesfinanzminister kann mit Krediten Milliardengewinn verbuchen
Manuel Sarrazin, Grüne
Nach der Auswertung durch die Grünen wurden im Bundeshaushalt seit 2010 393 Millionen Euro an Zinsgewinnen aus dem bilateralen Kredit für Griechenland verbucht. Dieser lief über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hinzu kommen 952 Millionen Euro an Zinsgewinnen aus dem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank (EZB).
Das Bundesfinanzministerium verwies darauf, dass der bilaterale Kredit für Griechenland durch die KfW mit Absicherung durch eine Bundesgarantie gewährt worden sei. Nach der Garantievereinbarung sei die KfW verpflichtet, „alle über die eigenen Refinanzierungskosten hinausgehenden Zinszahlungen Griechenlands an den Bundeshaushalt abzuführen“.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuel Sarrazin forderte dagegen in der Süddeutschen Zeitung: „Die Zinsgewinne müssen endlich an Griechenland ausgezahlt werden.“ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dürfe mit griechischen Zinsgewinnen nicht auch noch den deutschen Haushalt sanieren.
Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Sven-Christian Kindler, sagte der Zeitung: „Es mag zwar legal sein, dass Deutschland an der Krise in Griechenland verdient. Legitim im moralischen Sinne der Solidarität ist es nicht.“
Die EU-Kommission gab am Mittwoch bekannt, das Krisenland werde nach acht Jahren aus dem Verfahren wegen übermäßiger Haushaltsdefizite entlassen. Die Behörde verwies auf „wesentliche Anstrengungen“ Athens in den vergangenen Jahren, seine öffentlichen Haushalte zu sanieren. Länder im Defizitverfahren müssen Vorgaben zur Haushaltsführung aus Brüssel einhalten.
Gegen das in der Euro-Krise mehrfach vor dem Staatsbankrott gerettete Griechenland läuft seit 2009 ein Verfahren, weil sein Haushaltsdefizit regelmäßig die Vorgabe von maximal 3 Prozent der Wirtschaftsleistung überstiegen hatte. 2009 hatte sich der Fehlbetrag sogar auf 15,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes belaufen, erlaubt sind nur 3 Prozent.
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