: Gesegnete Mahlzeit
Ekelbäckereien Foodwatch stellt Studie „Bayerisches Brot“ vor: Politik versagt bei Kontrollregelungen
Die von der Organisation nun veröffentlichten Kontrollberichte lesen sich wie eine Ansammlung hygienischer Schweinereien. Bei der Bäckerei Bachmeier aus Niederbayern etwa wurden 2015 am Weihnachtsgebäck Fraßspuren und Mäusekot entdeckt. In einem Brot war eine Deutsche Schabe eingebacken. Schwarzschimmel befand sich in einem Raum sowie Kondenswasser, das von oben auf Kuchen tropfte. Bachmeier hat mehr als 100 Filialen und 500 Handelspartner bis nach Österreich.
Bei „Der Beck“ aus Erlangen wurden 2014 „Kotpillen eines Kleinsäuger“ im Brot gefunden, zwei Jahre darauf ein mit Metallspänen verunreinigter Zimtkuchen sowie eine verschimmelte Nusstasche. Bei der Bäckerei Ihle aus Friedberg bei Augsburg wiederum gab es Käfer- und Schabenbefall sowie Mäusekot sowie ein im „Gourmet Brot“ eingebackener 20 Zentimeter langer Plastikstreifen.
Insgesamt hat Foodwatch Informationen zu 69 Kontrollen bei acht bayerischen Großbäckern erhalten. Das war ein „sehr langwieriges“ Verfahren, sagt Martin Rücker. Bei ihren Anträgen beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beriefen sich die Verbraucherschützer auf das Verbraucherinformationsgesetz.
Foodwatch hat sich Bayern als Untersuchungsgebiet herausgesucht, weil sich dort vor fünf Jahren der Skandal um die Großbäckerei Müller-Brot ereignet hatte. In diesem Betrieb gab es in riesigem Ausmaß Verunreinigungen und Ekelzustände.
Dass in vielen Bäckereien sauber gearbeitet wird, stellt die Organisation nicht in Abrede. In anderen Bundesländern dürfte die Situation kaum anders sein. Laut Gesetz veröffentlichen die Behörden den Fund von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln. Sind sie aber nur unhygienisch, reicht das nicht. „Gut durchgebackener Mäusekot stellt keine Gesundheitsgefahr dar“, meint Heeg.
Auf Bundesebene war 2012 das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ergänzt worden, wonach auch Ekelzustände veröffentlicht werden. Der Text ist aber nach Ansicht von Foodwatch so unpräzise formuliert, dass Betroffene mit Klagen gute Chancen haben. Nun liegt das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung. Die Organisation fordert eine für die Bundesebene eine neue und klare Gesetzespassage. Auch ruft sie die Länder auf, eigene „Transparenzgesetze“ zu erlassen.
Im bayerischen Verbraucherschutzministerium sagt man auf Anfrage dieser Zeitung, dass man die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten will.
Patrick Guyton
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