Listenaufstellung zur Bundestagswahl: Fälschungen auf AfD-Website

Niedersachsens AfD hat die Liste für die Bundestagswahl laut Landeswahlleitung nicht eingereicht. Die Partei fühlt sich betrogen, es tauchen „Beweise“ auf.

Profil eines älteren Mannes mit grauen Haaren

Sagt, die Liste sei eingereicht worden: der Chef der Niedersachsen-AfD Hampel (Archivbild April 2017) Foto: dpa

HANNOVER taz | Wenn es für die AfD in Niedersachsen richtig schlecht läuft, kann die Partei mit ihrer Landesliste nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Denn die Frist für die Einreichung der Listenaufstellung bei der Landeswahlleitung läuft in einem Monat ab und bisher, so sagte Landeswahlleiterin ­Ulrike Sachs dem Politikjournal Rundblick, hat die AfD noch gar nichts eingereicht. Die Zeit wird langsam knapp, da die Partei eventuell noch nachbessern muss, wenn die Behörde Mängel an der Landesliste findet – eventuell sogar in einer erneuten Aufstellungsversammlung.

Die AfD jedoch fühlt sich betrogen. Sie will die Unterlagen schon im Februar 2017 beim Innenministerium eingereicht haben. Der Grund, warum die Liste nicht im Büro der Landeswahlleiterin angekommen sei, sei „ein ­krimineller Akt“, sagt der umstrittene AfD-Landesvorsitzende Ar­min Paul Hampel. Die Partei hatte als Beweis dafür, dass sie die Liste abgegeben haben will, zwei Bestätigungsschreiben der Landeswahlleiterin auf ihrer Internetseite veröffentlicht – doch die Dokumente entpuppten sich als Fälschungen.

Die Briefe mit behördlichem Briefkopf, falschem Aktenzeichen und Unterschrift seien nicht von ihr angefertigt worden, sagt Sachs. Sie erstattete Anzeige wegen Verdacht der Urkundenfälschung.

Eine Strafanzeige gegen Unbekannt hat auch die AfD gestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover war diese bisher allerdings nicht eingegangen. Die Partei wolle zudem „unverzüglich nochmals die Landeswahlliste der AfD Niedersachsen bei der Landeswahlleitung einreichen“, sagt Hampel – dieses Mal persönlich. „Wir haben selbst keinerlei Erklärung dafür, wie es zu diesem ungeheuerlichen Vorgang gekommen ist.“

Falls die AfD tatsächlich übers Ohr gehauen wurde, würde ihr das trotzdem keine Verlängerung der Frist ermöglichen. „Da gibt es keine Ausnahmen“, sagt eine Mitarbeiterin der Landeswahlleitung.

Woher die Fälschungen stammen, ob von der AfD selbst oder von außen, ist bisher völlig offen. „Wir stehen ganz am Anfang der Ermittlungen“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Fest steht, dass es an der Landesliste, bei deren Aufstellung sich Hampel und seine Unterstützer durchgesetzt haben, parteiintern viel Kritik gibt. Derzeit klagen vier AfD-Mitglieder vor dem Landesschiedsgericht gegen die Landesliste. Sie kritisieren schon jetzt Mängel bei der Aufstellung. So seien einige Mitglieder zu kurzfristig zum Parteitag eingeladen worden.

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