Grünes Band könnte Stromleitung stoppen

Stromtrasse Thüringen schützt den ehemaligen Grenzstreifen. Das bedroht den Netzausbau

BERLIN taz | Ein neues Gesetz, mit dem das Land Thüringen den ehemaligen Grenzstreifen, das sogenannte Grüne Band, unter besonderen Schutz stellt, gefährdet nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle Planung für die neue Gleichstromtrasse SuedLink von Nord- nach Süddeutschland.

Das Thüringer Kabinett verabschiedete am Dienstag das Gesetz, mit dem die 763 Kilometer lange Grenze nach Niedersachsen, Hessen und Tschechien zum „Nationalen Naturmonument“ erklärt wird. Der Landtag soll sich nach der Sommerpause damit befassen.

Nach Auskunft der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) geht es dabei allein um Natur- und Kulturschutz. „Der ehemalige Grenzstreifen bietet eine einmalige Verbindung von Natur und Geschichte“, sagte sie. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) geht von einem anderen Ziel aus. „Der Gesetzentwurf läuft auf ein Verbot der Errichtung und Verlegung ober- und unterirdischer Stromleitungen hinaus“, schreibt sie in einem Brief an Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke), über den zuerst die FAZ berichtet hatte.

Von den drei neuen unterirdischen Gleichstromleitungen, die künftig Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland transportieren sollen, sollen den aktuellen Planungen zufolge zwei durch Thüringen laufen: SuedostLink im Osten und SuedLink im Westen des Landes. Weil mit der „Thüringer Strombrücke“ bereits eine große konventionelle Freileitung durch das Land läuft, hatte Ramelow gefordert, SuedLink weiter westlich durch Hessen zu legen.

Ausnahmen sind möglich

Das Land wies Zypries’Vorwurf am Dienstag zurück. Das Gesetz lasse Ausnahmen für Strom­trassen zu, sofern diese unterirdisch geführt werden, ohne dass es Schäden an der Oberfläche gibt. Inwieweit das technisch umsetzbar ist, ist offen; normalerweise wird für Erdkabel ein breiter Graben ausgehoben, der anschließend frei von Bäumen gehalten werden muss.

Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn das Landesumweltministerium zustimmt. Die Planung in der vorliegenden Form ohne Zustimmung des Landes umzusetzen, dürfte damit schwierig sein, so dass Thüringen seine Verhandlungsposition durch das neue Gesetz zumindest deutlich verbessert. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Beide Seiten betonten ihre Gesprächsbereitschaft über den Verlauf der Stromtrasse.

Malte Kreutzfeldt