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Vor Prozess untergetaucht

PROZESS Organisator der Pogida-Demos soll wegen Körperverletzung in Haft, ist aber nicht auffindbar

Der Organisator der rassistischen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, soll wegen Körperverletzung in Haft. Das Landgericht Potsdam verwarf die Berufung des 33-Jährigen gegen das Urteil des Amtsgerichts, weil Müller am Montag nicht zu der Verhandlung erschienen war.

Das Amtsgericht hatte Müller im Februar 2016 zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er laut Urteil in der Silvesternacht 2014/15 zwei Partygäste schwer verprügelt hatte.

„Der Bewährungshelfer hat keinen Kontakt zu ihm“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ulrike Phieler-Morbach. „Nach seinen Worten ist davon auszugehen, dass Herr Müller untergetaucht ist.“ Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ das Gericht nicht. Nun soll die Staatsanwaltschaft den Aufenthalt von Müller ermitteln. Das Gericht entschied auch nicht über die Berufung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 16 Monaten gefordert hatte. Dies kann nach Angaben eines Gerichtssprechers später erfolgen. Müller könnte binnen einer Woche auch noch Revision einlegen, sagte der Sprecher. Dies wäre aber wenig erfolgversprechend.

Wenn nach Ende der Revisionsfrist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig wird, würde Müller zum Haftantritt geladen. Sollte er die Strafe nicht antreten, würde ein Haftbefehl erlassen.

Müller hatte Anfang 2016 mehrere Pogida-Demonstrationen nach dem Vorbild der Dresdner Pegida-Bewegung organisiert. Nach schweren Ausschreitungen von Gegendemonstranten bei der ersten Kundgebung hatte die Polizei bei den Pogida-Demos bis zu tausend Beamte und Wasserwerfer eingesetzt. (dpa)

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